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Mietvertrag Haus: kostenlos ist nicht immer gut

Um sich bei der Anmietung eines Hauses abzusichern, sollten Mieter immer auf einen rechtlich korrekt formulierten schriftlichen Mietvertrag bestehen. Auch in Mietverhältnissen zwischen Bekannten und Freunden kann es zu Konflikten kommen, die das freundschaftliche Verhältnis belasten und zum Streit über Mietsachen führen. Besonders bei einem teuren Gut wie einem Haus sollten sowohl Vermieter als auch Mieter auf die richtige Absicherung der Mietsache achten und sich gut beraten lassen. Deswegen ist ein kostenloser Mietvertrag für Haus und Grund aus dem Internet nicht immer die richtige Wahl, da ein solcher manchmal zu allgemein gehalten sein kann. Gehört etwa eine wertvolle Einrichtung oder ein teures Schwimmbad zur Ausstattung des Hauses, so sollte dies in den Mietvertrag aufgenommen werden, um Haftungsrichtlinien festzulegen. Auch Kündigungsfristen werden immer wieder zum Streitthema zwischen Mietparteien. Diese sollten deswegen genauestens definiert werden.


Anwälte helfen bei der Aufsetzung eines Mietvertrages für ein Haus

Die sichere Alternative zu einem kostenlosen Mietvertrag aus dem Internet ist die Beauftragung eines Anwalts zur Vertragsaufsetzung. Mietrechtsanwälte sich fachlich geschult und achten auf rechtlich richtige Formulierungen und unwirksamen Mietklauseln. Sie können Fehlern im Mietvertrag vorbeugen und prüfen auch vorgefertigte Verträge auf deren Rechtswirksamkeit. Der Mietvertrag eines Einfamilienhauses sollte sowohl Mieter als auch Vermieter rechtlich schützen und aufgrund dessen möglichst fach- und sachgerecht formuliert sein. Die Beauftragung eines Anwalts kann in diesem Fall private Mehrkosten verursachen, jedoch auch Kosten aus späteren Mietrechtsprozessen vermeiden.

Nebenvereinbarungen sollten genau definiert werden

Die Neben- und Betriebskosten eines Hauses sollten unbedingt im Mietvertrag geregelt werden. Da Häuser zumeist wesentlich höhere Nebenkosten aufweisen als eine durchschnittliche Wohnung, sollte eine klare Vereinbarung darüber getroffen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die vom Mieter zu tragenden Neben- und Betriebskosten möglichst genau aufgeschlüsselt und benannt werden. Zusatzvereinbarungen zu Hausmietverträgen sollten seitens der Mieter stets geprüft werden. Das Kleingedruckte gehört ebenso zu einem Mietvertrag wie die Hauptbestimmungen und kann mögliche Nebenklauseln enthalten. Mietverträge sollten auch hinsichtlich Knebelvereinbarungen und Zusatzkosten eingehend geprüft werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte die Nutzung von Grundstück, Garten und Garage ebenso wie Instandhaltungsvereinbarungen genauestens definiert werden.




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