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Wann die Heizkostenabrechnung für die alte Wohnung kommt

Neue Wohnung, neues Glück, und alle Sorgen sind vergessen. Bis nach über achtzehn Monaten die Heizkostenabrechnung für die alte Wohnung im Briefkasten steckt. Bei einer Nachzahlung ist den meisten sicherlich nicht mehr zum Lachen zumute. Eine Abrechnungsperiode muss nicht zwingend von Januar bis Dezember andauern, beträgt aber immer zwölf Monate. Der Hauseigentümer hat das Recht, zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode mögliche Forderungen in Rechnung zu stellen. Damit es nach einem Umzug keine bösen Überraschungen gibt, sollte man unbedingt eine Zwischenablesung durchführen lassen sowie beim Hauseigentümer den Termin für die Heizkostenabrechnung erfragen.


Der Besuch des Ablesedienstes: Wer nicht zu Hause ist, muss zahlen

Der Hauseigentümer beauftragt meist einen Wärmemessdienst, um die Abrechnung der Heizungsanlage durchzuführen. Einmal im Jahr kommt der Fachmann vorbei und führt die Ablesung durch. Gleichzeitig stattet er das Objekt mit den nötigen Erfassungsgeräten, das sind zum Beispiel neue Messröhrchen, aus. Im Anschluss erstellt er im Auftrag des Hauseigentümers die Heizkostenabrechnung. Ist der Mieter mehrmals nicht zu Hause anzutreffen – in der Regel erhält man nach dem ersten Besuchsversuch eine Terminkarte vom Ablesedienst –, kann man geschätzt werden. Das heißt, dass die Heizkostenabrechnung im gesamten Haus durchgeführt wurde und man höchstwahrscheinlich nun zur Kasse gebeten wird. Hat man es dann auch noch versäumt, neue Messröhrchen zu bekommen, was sicher der Fall ist, da dies parallel mit dem Ablesebesuch durchgeführt wird, kann es richtig teuer werden. Man hat somit keinen Nachweis, wie viel man tatsächlich verbraucht hat, und somit kein plausibles Argument, den Forderungen nicht nachzukommen.

Mieterwechsel während einer Abrechnungsperiode: Wer zahlt was?

Während einer Abrechnungsperiode ist es nicht selten der Fall, dass ein Mieterwechsel stattfindet. Einmal im Jahr wird die Heizkostenabrechnung durchgeführt und danach erhält jeder Mieter seinen Bescheid über eine Nachzahlung oder Rückzahlung. Damit im Zuge eines Umzugs keine fehlerhaften Messwerte bei der Heizkostenabrechnung entstehen, muss sich unbedingt jeder Nachmieter und Vormieter um eine zum Zeitpunkt des Auszuges stattfindende Zwischenablesung kümmern. Das Ergebnis muss schriftlich festgehalten werden und kann somit in die Jahresabrechnung einfließen. So entstehen für beide Parteien keine bösen Überraschungen, da man die Heizkostenabrechnung sauber trennen kann. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Zwischenablesung des Wärmedienstes Kosten entstehen können. Im Normalfall dient diese Ablesung beiden Parteien und somit sollten die Kosten geteilt werden. Dies ist juristisch allerdings nicht festgelegt.




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