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Rundfunkbeitrag ummelden – Rundfunkbeitragsservice bequem online kontaktieren

Bis zum 01. Januar 2013 war die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) mit der Aufgabe betraut, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Mit der Reform der Rundfunkgebühren und der Umbenennung in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice besteht die GEZ in dieser Form nicht mehr. Der GEZ den Umzug melden oder bei der GEZ die hinterlegte Adresse ändern erfolgt nun über den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Auf den Internetseiten können bequem und komfortabel Formulare online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Da der Rundfunkbeitrag auf einer Wohnungspauschale beruht, ist es stets ratsam, unmittelbar nach einem Umzug bei der Nachfolgeinstitution der GEZ zeitnah die Ummeldung vorzunehmen.


Adressänderung online angeben

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice hat auf seinen Internetseiten die Möglichkeit geschaffen, die ehemalige GEZ-Adressänderung bequem online vorzunehmen. Dafür ist zuerst die Beitragsnummer notwendig. Diese war früher die Teilnehmernummer und befindet sich auf der Anmeldebestätigung, auf Kontoauszügen oder auf einer Zahlungsaufforderung, falls der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice oder früher die GEZ eine solche verschickt hat. Zusätzlich werden der Name und die noch gültige Adresse erbeten. Für mögliche Rückfragen lassen sich freiwillig eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse hinterlegen. Wer sich bei der ehemaligen GEZ ummelden möchte, kann in diesem Prozess auch sein Geburtsdatum freiwillig angeben. In dem darauffolgenden Formular lassen sich die Änderungen leicht erfassen und absenden. Die sogenannte GEZ ummelden wird nicht nur bei einem Umzug notwendig. Auch wenn die Korrespondenz an eine andere Adresse gehen soll, der Name sich ändert, die Bankverbindung wechselt oder die Zahlungsweise verändert werden soll, kann der Online-Service bequem genutzt werden.

Abmeldung des Rundfunkbeitrags

Wer bei einem Umzug in einen Haushalt zieht, in dem bereits der Rundfunkbeitrag entrichtet wird, braucht dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice keine Änderung mitzuteilen. Die GEZ ummelden ist demnach nicht notwendig. Um selbst nach dem Umzug keinen Rundfunkbeitrag mehr entrichten zu müssen, kann die alte Wohnung abgemeldet werden. Dies lässt sich wie die Adressänderung komfortabel über ein Online-Formular auf den Internetseiten des Beitragsservices erledigen. Und gleichermaßen stehen nicht nur für Bürger, sondern auch für Unternehmen und Institutionen sowie für Einrichtungen des Gemeinwohls entsprechende Formulare online zur Verfügung.




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