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Einwohnermeldeamt – Ummeldung ist Pflicht

Wer umzieht, muss beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden, um sich um- oder anzumelden. Dies gilt bei allen Umzügen innerhalb Deutschlands. Dabei ist es irrelevant, oder der Umzug innerhalb einer Stadt oder Region stattgefunden hat oder ob man weiter weggezogen ist. Bei der Um- oder Anmeldung wird die neue Adresse erfasst und die Personaldokumente werden entsprechend geändert. Relevant sind die neuen Daten auch für Lohnsteuerkarten und die Erstellung von Wählerverzeichnissen.


Fristen zur An- und Ummeldung

Nach einem Umzug muss vieles erledigt werden. Der Gang zum Einwohnermeldeamt sollte eine der Besorgungen sein, die man besser zeitnah hinter sich bringt. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Fristen, innerhalb derer man sich nach einem Umzug umgemeldet haben muss. Die Zeitspannen schwanken dabei von „unverzüglich“ bis „innerhalb von zwei Wochen“. Wer sich zu spät ummeldet, dem droht ein Buß- oder Ordnungsgeld. Geregelt wird die Pflicht zur Ummeldung in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer. Den bundesweiten Rahmen hierfür bildet das Melderechtsrahmengesetz, welches 2015 von einem bundeseinheitlichen Meldegesetz ersetzt wird.

Bürgerämter haben eigenständige Einwohnermeldeämter abgelöst

Das Einwohnermeldeamt ist heutzutage oft ein Zusammenschluss mit anderen kommunalen Dienstleistern. Man findet Einwohnermeldeämter meist im Bürgeramt, aber auch Bezeichnungen wie Kundenservice oder Bürgerservice finden Verwendung. Wer innerhalb einer Stadt umzieht, muss sich im Bürgeramt ummelden, wer in eine andere Stadt zieht, muss sich dort neu anmelden. Früher musste man sich beim Wegzug abmelden, dies ist seit 2007 nicht mehr nötig, da seitdem die An- und Ummeldedaten der Meldeämter elektronisch erfasst und zusammengeführt werden. Abmelden muss sich heute nur noch, wer Deutschland für längere Zeit verlässt. In manchen Städten und Kommunen ist es möglich, sich per Post umzumelden. Hierzu kann im Internet das Melde-Formular ausgedruckt werden, welches zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das zuständige Einwohnermeldeamt gesandt werden muss.

Mitwirken des Vermieters

In einigen Städten wie Berlin wird bei der Ummeldung die Bestätigung des neuen Vermieters verlangt, dass man tatsächlich an der gemeldeten Adresse wohnt. Dies dient der Missbrauchsprävention, um zu vermeiden, dass Personen sich an fremden Adressen anmelden. Welche Unterlagen man für die An- oder Ummeldung in der jeweiligen Stadt oder Kommune benötigt, kann man entweder online einsehen oder telefonisch erfragen.




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