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GEZ Gebühren – vom Rundfunkbeitrag abmelden

Die GEZ-Gebühren sind eigentlich die Rundfunkbeiträge, die jeder Haushalt sowie Unternehmen und Einrichtungen des Gemeinwohls entrichten müssen. Die Rundfunkbeiträge dienen der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Bis zum 31. Dezember 2012 war die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit dem Einzug der Rundfunkbeiträge beauftragt. Dementsprechend ist irrtümlicherweise der Begriff GEZ-Gebühren entstanden. Wer die GEZ abmelden oder die GEZ kündigen wollte, musste sich mit der GEZ in Verbindung setzen. Seit dem 01. Januar 2013 ist für die Meldeangelegenheiten für den Rundfunkbeitrag der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig. Die GEZ-Abmeldung lässt sich dementsprechend beim Beitragsservice unter bestimmten Voraussetzungen durchführen.


Voraussetzungen für die GEZ-Abmeldung

Die Rundfunkbeiträge werden auch heute noch irrtümlicherweise GEZ-Gebühren genannt. Die Aufgaben der GEZ hat seit dem 01. Januar 2013 der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice übernommen. Da es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine pauschale Haushaltsabgabe handelt, gibt es bestimmte Voraussetzungen, wie man die sogenannte GEZ kündigen oder die GEZ abmelden kann. Eine GEZ-Abmeldung ist zulässig, wenn ein Haushalt aufgelöst wird. Zieht beispielsweise eine Person zu einer anderen Person und entrichtet dieser Haushalt bereits den Rundfunkbeitrag, kann die bestehende Wohnung vom Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Allerdings lässt sich die GEZ nicht abmelden, wenn in der Wohnung keine Empfangsgeräte mehr bereitgestellt sind. Darüber hinaus können GEZ-Gebühren durch eine Abmeldung eingespart werden, wenn man dauerhaft ins Ausland zieht oder eine bestehende Zweitwohnung auflöst. Für die GEZ-Abmeldung stehen auf den Internetseiten des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices Formulare kostenfrei zur Verfügung, die online ausgefüllt oder ausgedruckt und versendet werden können.

Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Nicht zu verwechseln ist die GEZ-Abmeldung mit einer Befreiung oder Ermäßigung der noch immer als GEZ-Gebühren bezeichneten Rundfunkbeiträge. So haben beispielsweise Personen Anspruch auf Befreiung, wenn sie staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten oder Arbeitslosengeld beziehen. Die genauen Voraussetzungen für die Befreiung von den GEZ-Gebühren oder die Ermäßigung und eine Auflistung weiterer berechtigter Personengruppen können auf den Internetseiten des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices nachgelesen werden. Anträge für die Befreiung oder Ermäßigung sind im Internet beim Beitragsservice, bei Städten wie Gemeinden oder bei den leistungsgewährenden Behörden erhältlich.




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