Gut versichert für den Umzug

Beim Thema Umzug fällt vielen zuerst das Packen von Kisten und das Schleppen von Möbeln ein, doch ist neben all der anstrengenden Arbeit auch nervenzehrender Papierkram gefordert. Neben Behördengängen zur Ummeldung von Personen und Fahrzeugen muss auch die neue Adresse allen Vertragspartnern mitgeteilt werden und oftmals ändern sich beim Umzug auch die Bedingungen von Versicherungen! Dies gilt vor allem für Sachversicherungen. Personengebundene Versicherungen wie beispielsweise Ihre Renten-, Lebens- oder Krankenversicherung bleiben in der Regel unverändert und erwarten nur die Mitteilung der neuen Adresse nach dem Umzug. Welche Versicherungen sich ändern können und auf welche Weise, stellen wir Ihnen hier zusammen.

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Was kostet dein Umzug?

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Kosten

Umzugsunternehmen

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Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:

Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Die Kraftfahrzeugversicherung

Der Tarif Ihrer PKW-Versicherung berechnet sich nach der in Ihrer Region auftretenden Häufigkeit an Unfällen, Kraftfahrzeugdichte und der Kriminalität. Ändert sich Ihr Wohnort, kann sich daher auch die Kalkulation für Ihre Haftpflicht- oder Kaskoversicherung ändern. Oftmals sind die Beiträge in Ballungsräumen höher als die in ländlicheren Gebieten. Erfragen Sie diese Veränderung entweder bereits vor dem Umzug oder warten Sie auf die neue Versicherungsbestätigung, nach der Ihre Prämien dann nach Mitteilung der Adressänderung automatisch neu berechnet werden.

Die Gebäudeversicherung

Die Beträge und Konditionen für Ihre Gebäudeversicherung sind stark von der Art und Bauweise des Gebäudes abhängig. Auch das Alter des Gebäudes, die Anzahl der Stockwerke sowie der Keller sind hierfür mit ausschlaggebend. Veräußern Sie Ihr Eigentum beim Umzug, geht die Gebäudeversicherung dabei automatisch an den neuen Eigentümer. Kaufen Sie neues Eigentum, gilt dasselbe für Sie: Sie übernehmen beim Umzug die Versicherung des Voreigentümers. Erkundigen Sie sich daher bei Ankauf nach bestehenden Gebäudeversicherungen und wenden Sie sich im Zweifel an einen Berater.

Die Hausratversicherung

Für die Hausratversicherung gilt ähnliches wie für die Kraftfahrzeugversicherung: ist Ihr Hausrat gegen Diebstahl versichert, spielt die regionale Kriminalitätsrate eine Rolle. Zudem werden auch alle anderen Risiken lokal neu kalkuliert. Liegt Ihre neue Wohnung nahe an großen Gewässern oder ist von Sturm, Geröllschlag oder Brand gefährdet, werden die Prämien der Risikostatistik angepasst und erhöht. Besonders wichtig ist die Mitteilung der neuen Adresse für die Hausratversicherung, denn im Fall eines Umzugs haftet diese Versicherung bis zu zwei Kalendermonate für Ihre alte sowie Ihre neue Wohnung, sollte ein Versicherungsschaden an Ihren Gütern entstehen. Die Hausratversicherung haftet allerdings nicht für Schäden, die während des Umzugs entstehen!

Spezielle Versicherungen für den Umzug

Für Schäden, die beim Umzug an Ihrem Hausrat entsteht, haftet die Hausratversicherung grundsätzlich nicht. Auch Haftpflichtversicherungen der privaten Umzugshelfer haften in den meisten Fällen nicht, da ”Gefälligkeitsschäden” nur aus Kulanz gedeckt werden. Es besteht keine Haftungspflicht seitens der Versicherung.

Möchten Sie sich also gegen Schäden beim Umzug versichern lassen, müssen Sie vor dem Umzug eine Zusatzversicherung abschließen oder eine spezielle Vereinbarung mit Ihren Umzugshelfern treffen. Einfach wird dies, wenn Sie ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragen: dieses haftet bis zu einer pauschalen Maximalgrenze automatisch für entstehende Schäden. Lesen Sie sich bei Vertragsabschluss die Bedingungen für die Haftung gut durch, oftmals gibt es einzuhaltende Fristen, innerhalb derer der Schaden bemerkt und gemeldet worden sein muss. Ganz besonders wertvolle Gegenstände übertreffen oftmals die Pauschalbeträge und sollten daher gesondert versichert werden.


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