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Wohngemeinschaft: Lebenshaltungskosten reduzieren

Besteht der Wunsch nach einem Wohnungswechsel, stellt sich häufig die Frage nach der geeigneten Wohnform. Vor allem für Auszubildende und Studenten übersteigen die Mieten oft die eigenen finanziellen Mittel. Wohngemeinschaften sind daher eine naheliegende und kostengünstige Möglichkeit, wenn für eine eigene Wohnung nicht genug Geld zur Verfügung steht und man sich gemeinschaftliches Wohnen gut vorstellen kann. In einer Wohngemeinschaft werden die allgemeinen Räume wie Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer gemeinsam genutzt und die Miete auf alle Bewohner umgelegt. Vor der Gründung einer eigenen Wohngemeinschaft oder einem Umzug in eine bestehende Wohngemeinschaft gibt es jedoch einiges zu organisieren und zu beachten.


Vorteile einer Wohngemeinschaft

Durch das Leben in einer Wohngemeinschaft können die Bewohner den Vorteil nutzen, in einer Gemeinschaft zu leben und dabei die Mietkosten mit der gesamten Wohngemeinschaft zu teilen. In der Regel dient eine Wohngemeinschaft also der Kosteneinsparung, denn jeder Mitbewohner kann seine Kosten so gering wie möglich halten. Umgangssprachlich bezeichnet man eine Wohngemeinschaft dann als „Zweck-WG“, wenn die Bewohner vor allem aus Gründen der Kostenersparnis zusammenleben und das Gemeinschaftsleben eine eher untergeordnete Rolle spielt. Hier kommen die Kostenvorteile voll zum Tragen, denn sämtliche Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung und Internet werden unter den Bewohnern aufgeteilt. Bei einer „Nicht-Zweck-WG“ stehen vor allem die persönlichen Beziehungen, gemeinsame Unternehmungen und die Gemeinschaft unter den Mitbewohnern im Vordergrund. Das Leben in einer Wohngemeinschaft kann eine kostengünstige, moderne Wohnform darstellen und bietet den Vorteil, durch die sozialen Aspekte des gemeinsamen Zusammenlebens den Alltag zu bereichern.

Zusätzliche Hinweise für den Mietvertrag einer Wohngemeinschaft

Die Gestaltung von Mietverträgen für Wohngemeinschaften ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. So kann es für den Mietvertrag einer Wohngemeinschaft mehrere Möglichkeiten geben. Ein Bewohner der Wohngemeinschaft kann als Hauptmieter den Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, während die anderen Mitbewohner mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag eingehen. Der Hauptmieter ist dann der Vertragspartner des Vermieters und dafür verantwortlich, dass alle Pflichten aus dem Gesamtmietvertrag erfüllt werden. Er trägt das Haftungsrisiko an der Mietsache und muss für die Einhaltung der Hausordnung durch seine Untermieter geradestehen. Wenn die Bewohner einer Wohngemeinschaft hingegen gleichgestellt werden möchten, können auch alle als Hauptmieter in den Mietvertrag eingetragen werden und sind dann gleichermaßen haftbar.




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