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Steuern sparen bei den Umzugskosten

Sie können einen Teil Ihrer Umzugskosten von der Steuer absetzen, wenn er beruflich motiviert ist. Dann gelten die meisten Ausgaben nämlich als Werbungskosten.


Bedingungen, um Umzugskosten zu sparen

Als beruflich bedingt gilt ein Umzug, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die Fahrt zur Arbeit wird deutlich reduziert (um ca. eine Stunde)
  • der Arbeitgeber versetzt Sie in eine andere Stadt
  • Sie beziehen eine Dienstwohnung
  • Ihre Arbeitsbedingungen verbessern sich durch den Umzug
  • Sie führen vorher zwei Haushalte zusammen
  • Berufswechsel
  • Jobbeginn als Berufsanfänger

Welche Umzugskosten können Sie absetzen?

Um eine neue Wohnung suchen zu können, ist es häufig erforderlich an den zukünftigen Wohnort zu reisen.
Diese Reisekosten können Sie entweder pauschal über Angabe der Kilometer oder genau über Angabe der tatsächlich entstandenen Kosten absetzen. Hierzu gehören auch Übernachtungskosten und ein Verpflegungsmehraufwand. Dabei ist es irrelevant, ob diese Suche von Erfolg gekrönt war oder nicht.

Maklergebühren, Kosten für ein Inserat, die Kosten für den neuen Telefonanschluss und die Ummeldegebühren für Ihre Ausweispapiere und Ihren PKW sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

Bei dem eigentlichen Umzug ist es rechtens, die Ausgaben, die Ihnen für das Umzugsunternehmen entstanden sind, inklusive Trinkgeldern, beim Finanzamt geltend zu machen. Aber auch bei privaten Helfern können Sie das Handgeld bei der Steuer einreichen - lassen Sie sich jedoch eine Quittung von Ihren Helfern ausstellen.

Wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben, Sie aber noch Miete für die bisherige Wohnung zahlen müssen, können Sie bis zu sechs Monatsmieten für die alte und bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung absetzen. Auch für die erforderlichen Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung gilt: Quittungen aufbewahren und beim Fiskus einreichen.

Wichtig: Denken Sie immer daran, sich alles quittieren zu lassen und heben Sie diese Quittungen gut auf.

Übrigens können Sie nicht nur die Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzügen absetzen. Haushaltsnahe Dienstleistungen heißen die Posten, die sich auch bei einem privaten Umzug von der Steuer absetzen lassen.




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