Ruhestörung in einem Wohnhaus ist für viele Menschen inakzeptabel geworden. Wer tagsüber hart arbeitet oder kleine Kinder hat, wünscht sich am Abend und in der Nacht Ruhe zur Entspannung und Erholung. Wenn diese aber durch laute Geräusche, sei es Musik oder eine Party, nicht zu erwarten ist, kann das am Nervenkostüm zerren. Ruhestörung sollte seitens des Verursachers nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da sie ungeahnte Folgen haben könnte.
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Jetzt loslegenRuhestörung ist kein Kavaliersdelikt
Von einer Ruhestörung spricht man im Allgemeinen, wenn die Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr sowie 22 und 7 Uhr nicht gewahrt werden. Dies geschieht durch Lärm, welcher in zu großem Ausmaß und ohne berechtigten Anlass verursacht wird und die Nachbarschaft belästigt. Allgemeiner Lärm, laute Feiern, Heimwerker- oder Gartenarbeiten können als solcher betrachtet werden. In den Ruhezeiten sollte darauf geachtet werden, dass die normalen im Haushalt verursachten Geräusche eine Dezibelzahl von 40 (in der Nacht) bzw. 55 (am Tag) nicht überschreiten. Das persönliche Empfinden spielt bei der Beurteilung einer Ruhestörung jedoch auch eine Rolle. Während sich manche Bewohner durch den Schleudergang einer Waschmaschine auch nachts um 23 Uhr nicht gestört fühlen, könnte eine Person mit leichtem Schlaf davon rüde geweckt werden. Auch wenn Kinderlärm nach gerichtlichen Urteilen nicht als Lärmbelästigung anzusehen ist, sollten sich die Kleinen mit Hilfe der Eltern ebenfalls an die vorgesehenen Ruhezeiten halten.
Wer sich dauerhaft nicht an die Ruhezeiten in einem Wohnhaus hält, zieht langfristig nicht nur den Zorn der anderen Anwohner auf sich, sondern möglicherweise auch den des Vermieters. Es empfiehlt sich, zuerst ein klärendes Gespräch zu führen, bevor schwerwiegendere Schritte eingeleitet werden. Sollte dies keinen Erfolg bringen und die Ruhestörung weiterhin stattfinden, könnte eine Schlichtungskommission über den Vermieter aufgesucht werden. Bei einer Eskalation oder andauernder Lärmbelästigung können Betroffene die Polizei rufen. Die Beamten suchen in diesem Fall den Lärmverursacher auf und fordern ihn auf, die Ruhezeiten adäquat zu beachten. In manchen Fällen werden direkt Bußgelder verhängt. Auch seitens des Vermieters kann Ruhestörung Konsequenzen haben. Nämlich dann, wenn sich der Mieter auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht an die Ruhezeiten hält. In diesem Fall kann eine fristgerechte oder sogar eine fristlose Kündigung die Folge sein.