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Mietrechtsreform: aktuelle Änderungen im Überblick

Am 1. Mai 2013 ist die neue Mietrechtsreform in Kraft getreten, die mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung betrifft, denn von den rund 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind ungefähr 24 Millionen Mietwohnungen.


Neues rund um die energetische Modernisierung

Vor allem die Regelungen zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurden überarbeitet und in den Fokus der Nachhaltigkeit gesetzt. Schwerpunkt dabei ist die energetische Modernisierung. Neu ist, dass der Vermieter insgesamt drei Monate lang energetische Maßnahmen zur Modernisierung der Mietsache durchführen darf, ohne eine Mietminderung seitens des Mieters in Kauf nehmen zu müssen. Nach Ablauf dieser Bauphase ist der Mieter jedoch nach wie vor berechtigt, die Miete entsprechend zu kürzen. Wenn die Wohnung aufgrund der baulichen Maßnahmen unbewohnbar ist, darf der Mieter natürlich die Konsequenzen ziehen und weniger Miete bezahlen. Dank der neuen Mietrechtsreform können die Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahmen zügiger in Angriff nehmen. Wirtschaftliche Härten, die von den Mietern vor der Reform bereits bei der Modernisierungsankündigung geltend gemacht werden konnten, können seit Mai 2013 erst im Nachhinein berücksichtigt werden. Ob infolge der Modernisierung erhöhte Mieten verlangt werden können oder nicht, wird also erst entschieden, wenn die Modernisierung durchgeführt wurde.

Erleichterter Räumungsprozess macht Mietnomaden den Garaus

Wenn das Mietverhältnis beendet wird, weil der Mieter die Miete nicht mehr bezahlt, bleibt der Vermieter oft auf hohen Kosten sitzen, vor allem, wenn der Mieter trotzdem nicht auszieht und es erst auf einen langwierigen Räumungsprozess ankommen lässt. Vermieter können jetzt aufatmen. Die neue Mietrechtsreform gibt ihnen die Möglichkeit, Räumungsprozesse schneller durchzuführen. Mit der sogenannten Berliner Räumung hat der Vermieter nun auch eine rechtliche Grundlage, um den hohen Kostenvorschuss für einen Abtransport und die Einlagerung des Hausrats des Mieters zu umgehen. Anstelle dessen kann er sein Vermieterpfandrecht geltend machen. Dann ist der Vermieter jedoch für den gesamten Hausrat und somit auch für eventuellen Schadensersatz verantwortlich.

Änderungen auf einen Blick

  • Energetische Modernisierung mit Mietminderungsausschluss
  • eine rechtliche Grundlage für das sogenannte (Wärme-)Contracting
  • Stärkung der Vermieterrechte im Kampf gegen Mietpreller und bei Nichtzahlung der Kaution
  • Bundesländer dürfen in bestimmten Gebieten die Grenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent senken, bisher lag die Grenze allgemein bei 20 Prozent



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