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Die Hausratversicherung beim Umzug in eine neue Wohnung

Bei einem Umzug ist vieles zu bedenken und zu organisieren. Dazu zählen offensichtliche Dinge wie der Transport der Möbel oder die Nachsendung der Post, aber auch zahlreiche Kleinigkeiten wie zum Beispiel die Ummeldung bei den zuständigen Meldebehörden. Ein weiterer Punkt, an den man bei einem Umzug denken sollte oder mit dem man aus diesem Anlass vielleicht erstmals in Berührung kommt, ist die Hausratversicherung.


Was ist eine Hausratversicherung überhaupt?

Mit einer Hausratversicherung kann man den sogenannten Hausrat, also die beweglichen Dinge wie Möbel und Gebrauchsgegenstände in der Wohnung, gegen Gefahren wie Feuer, Wasserschäden und Einbruch absichern. Standardmäßig werden von der Versicherung im Schadensfall auch weitere Kosten übernommen – etwa für die Entsorgung der beschädigten Gegenstände, für Hotelübernachtungen, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, oder für die Beseitigung von weiteren Schäden, die in der Wohnung etwa durch einen Einbruch entstehen.

Warum schlägt der Vermieter eine Hausratversicherung vor?

Manch einer wird erstmals bei einem Umzug mit der Frage konfrontiert, ob er eine Hausratversicherung abschließen will. Denn viele Vermieter bitten Mieter bei Abschluss des Mietvertrages darum. Dadurch können sie im Fall der Fälle mit einer schnellen und professionellen Abwicklung des Schadens rechnen. Außerdem hat der Vermieter einer Wohnung nach § 562 BGB ein Pfandrecht an den Sachen, die der Mieter in die Wohnung einbringt. Dies soll seine Mietforderung absichern. Wird die Wohnung von Einbrechern geplündert oder werden die Sachen zum Beispiel wegen eines Wassereinbruchs unbrauchbar, so ist dieser Schutz natürlich infrage gestellt. Der Vermieter hat also auch deshalb ein ganz eigennütziges Interesse daran, dass der Mieter den Vermögensschaden ersetzt bekommt.

Was ist bei einer bestehenden Hausratversicherung zu beachten?

Auch eine bestehende Hausratversicherung ist aber von einem Umzug betroffen. Zum einen muss der Versicherung der Wohnungswechsel mitgeteilt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass sich die Versicherung in der Umzugsphase oft auf beide Wohnungen erstreckt. Zweitens ist zu überlegen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist. Ändert sich durch den Umzug auch der Lebensstandard, weil etwa eine größere Wohnung bezogen wird, so ist es sinnvoll, auch die Hausratversicherung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.






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