Erste Wohnung: neue Freiheit, viel Verantwortung

Mit dem Auszug aus dem Elternhaus beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die erste eigene Wohnung ist etwas ganz Besonderes und geht meist Hand in Hand mit dem Beginn einer Ausbildung oder dem Antritt eines Studiums. Die erste eigene Wohnung bedeutet jedoch nicht nur neugewonnene Freiheit, sondern beinhaltet auch zahlreiche neue Verantwortlichkeiten. Der Auszug sollte deswegen ordentlich geplant werden.

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Wohnung

  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Eine Checkliste organisiert das Chaos

Eine Checkliste hilft, Überblick über das Chaos zu behalten. Bei einem Umzug in die erste eigene Wohnung benötigt man eine Menge Dinge. Zunächst sollte man entscheiden, ob die Möbel aus dem Elternhaus weiter Verwendung finden oder ob neue Möbel beschafft werden müssen. Nach der Auflistung aller Möbel sollte man überlegen, was ansonsten für den Haushalt und an Elektronik beschafft werden muss. Von der Bettwäsche bis zum Kochlöffel oder Mehrfachstecker, der eigene Haushalt muss erst noch gegründet werden. Ein gut ausgestatteter Werkzeugkoffer darf dabei nicht fehlen. Damit lassen sich eine Menge Zeit und Nerven sparen.

Realistische Finanzplanung

Bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung sollte zunächst das Budget für die Miete kalkuliert werden. Die Planung der eigenen Finanzmittel ist wichtig, wenn man am Ende des Monats nicht ohne Essen dastehen möchte. Beim Einzug wird meistens noch eine Mietkaution fällig. Wenn durch den Umzug gerade Ebbe im Portemonnaie herrscht und die Eltern nicht einspringen können, hat man die Möglichkeit, den Betrag in drei Monatsraten abzubezahlen, oder der Vermieter erklärt sich mit einer Bankbürgschaft einverstanden.

Ruhezeiten sind auch in der ersten Wohnung zu beachten

Wer beispielsweise aus einem Einfamilienhaus in die erste Wohnung zieht, sollte seine neugewonnene Freiheit nicht zu sehr ausreizen. Laute Musik und Partys bis zum Abwinken führen schnell zum Krieg mit den Nachbarn. In Miethäusern gelten meist die gesetzlichen Ruhezeiten von 13–15 Uhr und 22–6 Uhr. Zu diesen Zeiten müssen sämtliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Deswegen sollten laute Renovierungsarbeiten vor 20 Uhr erledigt werden. Wer eine Party feiern möchte, sollte in jedem Fall die Nachbarn mittels Aushang darüber in Kenntnis setzen und auf deren Toleranz hoffen. Trotz Vorankündigung gilt es, den Lärm möglichst bei Zimmerlautstärke zu belassen. Interessant zu wissen: Wer ein Instrument spielt, hat das Anrecht, jeden Tag zwei Stunden zu üben. Am besten spricht man bei lauten Instrumenten die Spielzeiten vorher mit den Nachbarn ab.


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