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Eine Kautionsrückzahlung wird nach dem Ende der Mietzeit fällig

Steht der Auszug aus der alten Wohnung bevor und ist das Mietverhältnis damit beendet, wird die Kautionsrückzahlung fällig. Eine Kautionsrückzahlung an den Mieter ist nach Beendigung des Mietverhältnisses laut Mietrecht nicht sofort oder unverzüglich fällig. Das Gesetz verpflichtet zwar den Vermieter, die geleistete Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen, jedoch ist dabei die Voraussetzung, dass der Vermieter die Kaution nicht mehr zur Sicherung von Ansprüchen benötigt. Für Mieter ist es allerdings wichtig, auf eine zügige Kautionsrückzahlung zu achten, denn der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt bereits nach drei Jahren und die Verjährungsfrist beginnt schon sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses zu laufen.


Rückzahlung der Mietkaution

Nach dem Auszug erwarten Mieter von ihrem Vermieter die verzinste Rückzahlung der Summe, die sie ihm bei Einzug als Kaution überlassen haben. Häufig besteht jedoch das Problem nicht darin, die Kaution aufzubringen und zu hinterlegen, sondern in der Kautionsrückzahlung am Ende der Mietdauer. Kompliziert kann es nämlich dann werden, wenn der Vermieter Gegenforderungen stellt, Mängel in der Wohnung entdeckt und somit einen Rückgriff auf die Kaution anmeldet. Der Vermieter versucht in diesen Fällen gern, vorhandene Mängel der Wohnung auf den ausziehenden Mieter umzulegen, damit die Reparaturkosten von der Kautionssumme gedeckt werden können. Für beide Vertragsparteien, also Mieter und auch Vermieter, ist daher immer zu empfehlen, bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen, damit später keine Unstimmigkeiten aufkommen, wenn es um die Kautionsrückzahlung geht.

Verwendung der Mietkaution

Eine Mietkaution ist die finanzielle Sicherheit des Vermieters für die Dauer der Miete, die vom Mieter zu hinterlegen ist. Der Vermieter muss die Kaution erst nach dem Ende des Mietverhältnisses in voller Höhe zurückzahlen, wenn sämtliche Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt sind. Damit kann der Vermieter nach der Mietzeit relativ problemlos offene Forderungen durchsetzen, die ein Mieter bis zum Ende des Mietverhältnisses schuldig geblieben ist. Zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch eine Kaution gesichert werden sollen, gehören auch Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen.




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