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Freier Tag für den Umzug

Ein Umzug nimmt unheimlich viel Zeit in Anspruch. Doch nicht immer lässt sich alles am Wochenende erledigen. Beispielsweise Behördengänge, Besorgungen, Wohnungsbesichtigungen, die Renovierung oder das Gespräch bei der Autovermietung lassen sich oft nur zu bestimmten Öffnungs- und Bürozeiten abwickeln, die sich mit den eigenen Arbeitszeiten überschneiden. Wieviel einfacher wäre es, wenn man nur Umzugsurlaub beantragen könnte. Wie Sie zu Ihren verdienten freien Tagen kommen und wie Ihre Rechte und Möglichkeiten aussehen, zeigen wir Ihnen hier.


Freier Tag für den Umzug - einen Anspruch gibt es nicht!

Die schlechte Nachricht gleich vorweg: der deutsche Gesetzgeber sieht keinen grundsätzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub vor, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich geregelt. Durchforsten Sie einmal kritisch Ihren Arbeitsvertrag nach entsprechenden Klauseln zum Thema Umzugsurlaub. Dies ist anders als in den meisten anderen europäischen Ländern, wo ein bis drei freie Tage für den Umzug zu den festen Rechten des Arbeitnehmers gehören. Anders ist die Lage bei einem betrieblich bedingten Umzug – in diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet Ihnen Umzugsurlaub zuzugestehen. Diesen müssen Sie zwar beantragen, Ihr Chef hat aber nicht das Recht Ihnen diesen zu verweigern. Ganz besonders glücklich können sich Beamte oder Angestellte im Öffentlichen Dienst schätzen: Sie haben gleich auf zwei bis drei Tage Umzugsurlaub einen verbrieften Anspruch, wenn Sie sehr oft oder ins Ausland umziehen. Doch auch wenn Sie nicht zu den Glücklichen mit einem gesetzlichen Anspruch auf Umzugsurlaub gehören, werfen Sie nicht die Flinte ins Korn.

Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl

Sie müssen kein dekorierter Diplomat sein, um Umzugsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber geschickt zu verhandeln. Oftmals haben die Bosse und Teamleiter ein Einsehen, denn wer ist nicht selbst schon einmal umgezogen und erinnert sich an Stress und Strapazen? Besonders viel Fingerspitzengefühl müssen Sie natürlich aufwenden, wenn der Umzug zu einem geschäftlich sehr ungünstigen Zeitpunkt erfolgt oder Sie keine Urlaubstage für einen Umzugsurlaub mehr zur Verfügung haben. Daher setzen Sie unbedingt auf Einsicht und Kulanz, weniger auf Ansprüche und Rechte.

Hier ein paar Richtlinien für das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber:
Ihre Zuverlässigkeit – wenn Sie können, sorgen Sie dafür, dass sie schon Wochen bevor Sie Ihren Arbeitgeber auf den Sonderurlaub ansprechen, besonders pünktlich, fleißig und engagiert erscheinen, damit er Sie zuverlässig und unverzichtbar im Gedächtnis hat
Ihre Erfolge – weisen Sie dezent, aber auch nicht demütig auf Ihre Errungenschaften und Erfolge hin, erinnern Sie Ihren Arbeitgeber daran, dass Sie der Firma bisher nur Gutes gebracht haben und eine Belohnung verdienen, beispielsweise in Form von Umzugsurlaub
Verständnis – beschreiben Sie realistisch Ihre Situation, erwähnen Sie die Entfernung oder besondere Komplikationen Ihres Umzuges. Versuchen Sie nicht zu jammern, aber weisen Sie ruhig auf Schwierigkeiten hin und bitten um sein Verständnis
Effizienz – führen Sie Ihrem Arbeitgeber vor Augen, wieviel konzentrierter und ausgeruhter Sie wieder bei der Arbeit sein können, wenn der Umzug endlich hinter Ihnen liegt. Auf diese Weise hat er selbst einen Vorteil von Ihrem Umzugsurlaub

Sollte all dies nicht fruchten, bleibt Ihnen immer noch die Möglichkeit Ihren Umzug einem professionellen Umzugsunternehmen anzuvertrauen. Nutzen Sie die Chance Angebote von Umzugsunternehmen zu vergleichen und bequem auszuwählen.




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