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Wohnungsmietvertrag – Gesetzliche Vorgaben vorhanden

Ein Wohnungsmietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Dabei wird Wohnraum zeitweise gegen ein Entgelt überlassen. Für Mietverträge für Wohnraum gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ein Mietvertrag für Wohnungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für die höhere Rechtssicherheit und Verbindlichkeit bestehen die meisten Vermieter und Mieter jedoch auf einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag. Missverständnisse und Unklarheiten ergeben sich bei Mietverträgen oftmals aus fehlerhaften oder mehrdeutigen Angaben zur Wohnfläche, zu Schönheitsreparaturen oder den Betriebskosten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Mietvertrag vor Abschluss durch Experten prüfen zu lassen.


Inhalte von Wohnungsmietverträgen

Häufig ist ein Wohnungsmietvertrag ein Formular-Mietvertrag. Ist das Formular aktuell, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Inhalte die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Namentlich sind im Mietvertrag die Mietparteien zu benennen, das Mietobjekt und die Miethöhe. Weitere übliche Bestandteile beim Mietvertrag einer Wohnung sind Angaben zu den Nebenkosten wie für Heizung und Warmwasser. In der Regel werden diese als Vorauszahlung gemeinsam mit der Miete gezahlt und einmal jährlich vom Vermieter detailliert aufgeschlüsselt. Auch die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter werden häufig in Mietverträgen festgehalten. Pflichten des Mieters sind oftmals die Ausführung von Schönheitsreparaturen oder die Übernahme der Kosten für kleinere Instandhaltungen. Gleichermaßen ist gegebenenfalls die Zahlung der Mietsicherheit im Mietvertrag dokumentiert.

Kündigungsfristen und Mieterhöhungen in Mietverträgen

Im Allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist für einen Mieter drei Monate. Sollte eine längere Kündigungsfrist im Mietvertrag vereinbart werden, ist dies unzulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt bei Wohnungsmietverträgen ebenfalls drei Monate. Besonders ist, dass sich diese Kündigungsfrist nach fünf Jahren auf sechs Monate und acht Jahren auf neun Monate verlängert. Die Kündigung eines Mietverhältnisses sollte fristgerecht schriftlich erfolgen. Experten und Mieterverbände empfehlen für einen Nachweis, der im Zweifel Beweiskraft erhalten kann, ein Einwurf-Einschreiben zu verwenden. Mieterhöhungen dürfen in Mietverträgen vorgesehen sein, wenn es sich nach § 557b BGB um eine vereinbarte Indexmiete oder nach § 557a um eine Staffelmiete handelt. Um Benachteiligungen für Mieter wie Vermieter zu vermeiden, ist es daher stets ratsam, einen Mietvertrag sorgfältig von jeweiligen Experten prüfen zu lassen.