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Mieterrechte gehen fast jeden an

Ähnlich wie das Arbeitsrecht ist das Mietrecht eines der Rechtsgebiete, mit denen fast jeder irgendwann in Berührung kommt – sei es bei einem Umzug, wenn ein alter Mietvertrag aufgelöst wird und ein neuer zu schließen ist, oder in den kleinen Fragen des Alltags. Was darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung aufführen? Welche Baumaßnahmen muss der Mieter hinnehmen? Wann kann er die Miete mindern? Die Mieterrechte und -pflichten zumindest grundsätzlich zu kennen, erleichtert das Leben.


Mieterrechte im BGB

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Wohnung erkannt und würdigt sie unter anderem durch spezielle Regeln, die den Wohnungsmieter besonders schützen sollen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es deshalb einen umfangreichen Untertitel zu Mietverhältnissen über Mietraum. Hier sind viele Mieterrechte geregelt. Es kann nicht schaden, sich zumindest mit den Überschriften der Paragrafen vertraut zu machen und nachzulesen, was einen besonders interessiert. Damit gewinnt man schon eine gute Basis für das Wissen um die eigenen Rechte als Mieter.

Details zu den Mieterrechten

In den vielen Einzelfragen den Überblick zu behalten, die im Verhältnis zu Vermietern oder Nachbarn auftreten können, ist schon schwieriger. Hier hilft es natürlich, die Berichterstattung zu Urteilen zu verfolgen, die Mieterrechte betreffen. Spätestens im Konfliktfall kann es aber sinnvoll sein, Hilfe zu suchen und sich an kompetente Berater zu wenden. Neben Rechtsanwälten kommen dafür die Mietervereine in Frage, in denen sich Mieter zusammengeschlossen haben, um ihre Rechte gemeinsam zu verteidigen. Oft gibt es zusätzlich zur Mitgliedschaft auch eine Rechtsschutzversicherung. Damit kann man seine Mieterrechte dann umfassend verteidigen.