Wo kann ich meinen Wohnsitz ummelden?

Neue Wohnung, neues Glück? Umzüge gestalten sich oftmals stressig, doch auch danach bleibt noch keine Zeit, um sich vollständig auf das Einrichten zu konzentrieren. Ob ein Wechsel in eine andere Stadt oder innerhalb der Gemeinde: der erste Weg, um seinen Wohnsitz umzumelden, führt zum zuständigen Einwohnermeldeamt. Wer einen neuen Wohnsitz bezieht, muss das Amt informieren und sich ummelden, um sich laut Meldepflicht nicht strafbar zu machen. Die Frist beläuft sich dabei meist nur auf eine Woche, in Ausnahmefällen sind zwei Wochen gestattet. Das Abmelden der alten Wohnung ist dabei nicht nötig, dieser Vorgang erfolgt automatisch, wenn der neue Wohnsitz registriert wird.

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  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Wohnsitz ummelden nur mit Formular

Damit die neue Anschrift auf den Personalausweis übertragen werden kann, muss man bei den meisten Meldeämtern persönlich erscheinen. Eine Ausnahme stellt das Bundesland Bayern dar. Die Ummeldung kann hier auch auf dem Postweg beantragt werden. Ist für einen persönlichen Termin keine Zeit, so ist es auch möglich, den Ummeldevorgang durch eine bevollmächtigte Person vornehmen zu lassen. Für den Wohnsitzwechsel in der Gemeinde gibt es ein vereinfachtes Formular. Dieses steht oft auch online zur Verfügung und kann eigenständig ausgedruckt und ausgefüllt werden. Dennoch ist es persönlich bei der Meldebehörde abzugeben.

Was benötigt das Meldeamt von mir, wenn ich meinen Wohnsitz ummelden möchte?

Um den Wohnsitz umzumelden, sollten Identitätspapiere, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde, mitgebracht werden. Wenn eine bevollmächtigte Person eingesetzt wird, so muss diese eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises und den eigenen Personalausweis beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Gegebenenfalls wird auch eine Einzugsbestätigung des Vermieters oder die Kopie des abgeschlossenen Mietvertrages verlangt.

Hilfreiche Tipps für das Ummelden der Wohnung

Da Einwohnermeldeämter oftmals stark ausgelastet sind, bietet es sich an, telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren. Es empfiehlt sich auch, sich über die Geschäftszeiten des Meldeamts zu informieren – an Wochenenden und in der Zeit um Feiertage herum weichen diese oftmals vom eigentlichen Turnus ab. Idealerweise werden die nötigen Formulare zum Ummelden des Wohnsitzes bereits zuhause ausgefüllt und dann nur noch eingereicht, so kann Zeit gespart werden. Die Formulare sind häufig bereits im Eingangsbereich der Behörde zu finden. Die Ummeldung ist in der Regel kostenlos, einige Städte und Gemeinden verlangen jedoch eine Gebühr. Es ist daher ratsam, etwas Bargeld bei sich zu führen.


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