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Wohnberechtigungsschein hilft einkommensschwachen Bürgern

Der zuweilen als §-8-Schein bezeichnete Wohnberechtigungsschein (WBS) wurde früher auch B- oder §-5-Schein genannt. Die Grundlagen für die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen finden sich im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) und im Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG). Der WBS soll Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu sogenannten Sozialwohnungen ermöglichen. Bei diesen Wohnungen handelt es sich um Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Miete für solche Wohnungen liegt unter dem durchschnittlichen Quadratmeterpreis für normale Wohnungen. Da solche geförderten Wohnungen begrenzt sind, ist es notwendig, den Zugang zu beschränken.


Unterschiedliche Einkommensgrenzen in verschiedenen Bundesländern

Um einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, muss das aktuelle Einkommen nachgewiesen werden. Bei den Einkommensgrenzen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, jedes Bundesland legt selbst fest, wie viel ein Berechtigter höchstens verdienen darf, und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es unterschiedliche Festlegungen geben. Während beispielsweise in Berlin eine einzelne Person 2014 jährlich höchstens 16.800 Euro verdienen darf, um WBS-berechtigt zu sein, sind es in Stuttgart 21.600 Euro.

Bestimmte Faktoren drücken das Einkommen

Die Grundlage für die Einkommensberechnung bildet das erwartete steuerpflichtige Einkommen der nächsten 12 Monate. Zum Teil fließen auch nicht steuerpflichtige Einkünfte in die Berechnung mit ein, wobei Kindergeld nicht als Einkommen zählt. Abgezogen werden können Werbungskosten beziehungsweise der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1000 Euro pro Jahr. Zusätzliche Abzüge werden für die Einkommenssteuer sowie Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung gewährt. Auch junge Paare, die frisch verheiratet und jünger als 40 Jahre sind, Alleinerziehende von Kindern unter 16 Jahren, die berufstätig sind oder eine Ausbildung machen, und Schwerbehinderte bekommen Freibeträge angerechnet, die das Jahreseinkommen reduzieren. Wenn im Haushalt mehrere Personen leben, wird das Gesamteinkommen aller als Grundlage für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins genommen. Hierbei werden auch im Haushalt lebende Kinder berücksichtigt.

WBS ist kein Garant für die Anmietung einer Sozialwohnung

Zwar berechtigt der Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialwohnung, es besteht jedoch kein Anspruch, eine solche auch zu bekommen. Die Vergabe von Sozialwohnungen wird nicht von Städten und Kommunen geregelt, sondern durch Wohnungsverwaltungen und Genossenschaften, welche sich für oder gegen bestimmte Mieter entscheiden. So besteht auch die Möglichkeit, dass Vermieter eine Freistellung für Mieter beantragen, deren Einkommen zu hoch ist für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins. Dadurch soll eine sozial stabile Struktur in der Bevölkerung in Gegenden gefördert werden, in denen viele Einwohner Sozialleistungen beziehen. Mieter mit einer solchen Freistellung zahlen im Gegensatz zu Mietern mit WBS eine monatliche Ausgleichszahlung, sie bekommen die Wohnung also nicht zum gleichen Preis wie ein Mieter mit Wohnberechtigungsschein.









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