Untermietvertrag WG

Möchte man in einer bestehenden Wohnung oder WG ein Zimmer vermieten und den neuen Mieter nicht mit als Hauptmieter eintragen lassen, so sollte ein Untermietvertrag zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter geschlossen werden. Der Untermietvertrag ist ein Mietverhältnis zweiter Stufe. Der Untermieter ist Vertragspartner des Mieters, nicht des Vermieters. Die Untermiete bedarf nach § 540 BGB immer der Zustimmung des Vermieters, ansonsten droht dem Hauptmieter die fristlose Kündigung. Wird wie im Fall eines WG-Zimmers nur ein Teil der Wohnung untervermietet, darf der Vermieter seine Zustimmung allerdings nur mit einem besonderen Grund verweigern, beispielsweise bei einer – in seinem Ermessen – Überbelegung der Wohnung. Möchte man die gesamte Wohnung untervermieten, hat man keinen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters. Die gesetzlichen Vorschriften zur Untermiete finden sich in den § 540, 543 und 553 des BGB.

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Untermietvertrag WG: Worauf muss geachtet werden?

Der Untermietvertrag für eine WG kann sowohl befristet als auch unbefristet sein. Dem Untermieter wird durch den Vertrag ein Teil oder die gesamte Wohnung zur Nutzung überlassen. Im Gegenzug muss der Untermieter sich an die vertraglich geltenden Vorschriften halten und seine Miete pünktlich zahlen. Es gibt keine Vorschriften, wie ein Untermietvertrag innerhalb einer WG auszusehen hat. Der Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Der schriftliche Untermietvertrag sollte die gängigen Punkte wie Namen, Mietgegenstand, Mietbeginn und -dauer, Miethöhe, Kostenbeteiligung an den Nebenkosten, Art des Mietverhältnisses und falls vorhanden die Kautionshöhe beinhalten. Die Nebenkostenbeteiligung sollte ausführlich behandelt werden, da es in einer WG sonst schnell zu Streitereien kommt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Schönheitsreparaturen. Wenn der Untermieter in seinem Vertrag nicht dazu verpflichtet wurde, bleibt der Hauptmieter auf eventuellen Kosten für Schäden sitzen. Denn nur er haftet gegenüber dem Vermieter. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, eignen sich Untermietvertrag-Vordrucke aus dem Internet. Diese können beliebig um wichtige Punkte ergänzt werden.


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