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Renovieren

Wer seinen Umzug plant, sollte genügend Zeit für eventuelle Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen einkalkulieren. Diese werden vom Vermieter im Mietvertrag festgelegt und sollten unbedingt durchgeführt werden, sonst kann es zur Teileinbehaltung der Mietkaution oder zu einer Klage kommen. Was genau durchgeführt werden muss, legt der Vermieter fest. Manchmal reicht das bloße Streichen der Wände, in manchen Wohnungen muss jedoch deren Zustand vor Einzug wiederhergestellt werden. Renovieren gehört für gewöhnlich zu jedem Umzug dazu, kann jedoch nach Urteilen des Bundegerichtshofes in seltenen Fällen unterlassen werden. Eine Prüfung des Mietvertrages ist sinnvoll.


Auf den Mietvertrag kommt es an

Wenn die Mieter ihre Wohnung verlassen, muss der Vermieter in der Lage sein, diese sofort wieder an eine andere Partei zu vermieten. Manche Mietverträge regeln die Renovierung vor dem Einzug – nämlich dann, wenn die Wohnung als „im unrenovierten Zustand“ vermietet wird. Dies verlangt den neuen Mietern vor dem Einzug einiges ab, erleichtert aber den Auszug. Wer vor seinem Auszug renovieren bzw. Schönheitsreparaturen leisten muss, sollte dies bei der Anmietung der neuen Wohnung beachten und ein paar Tage Überschneidung zwischen beiden Mietverträgen für Renovierungsarbeiten einplanen. Zu den geforderten Schönheitsreparaturen, welche durch Renovieren erledigt werden, kann das Streichen der Wände gehören oder aber das komplette Tapezieren, sollte der Mieter Tapeten angebracht haben, die nicht als neutral gelten und andere Mieter abschrecken könnten. Auch das Verschließen von Bohrlöchern sowie die allgemeine Reinigung der Wohnung inklusive aller Fenster und Türen gehört normalerweise dazu. Was genau verlangt wird, kann beim Vermieter erfragt und möglicherweise verhandelt werden. Wer zum Beispiel beim Einzug renovieren musste, sollte sich nicht dazu verpflichten lassen, beim Auszug nochmals zu renovieren.

Wann ist das Renovieren nicht nötig?

Wer nicht renovieren kann oder möchte, sollte seinen Mietvertrag auf mögliche rechtliche Lücken überprüfen lassen. Besonders schwammige oder ungenaue Renovierungsklauseln können möglicherweise unwirksam sein und den Mieter aus seiner Renovierungspflicht entlassen. Auch Renovierungsarbeiten in festgelegten Zeiträumen sind rechtlich unwirksam und können vom Mieter vernachlässigt werden. Wurde die Wohnung schon renoviert und erst hinterher festgestellt, dass die Schönheitsreparaturen aufgrund unrechtmäßiger Vertragsklauseln nicht hätten durchgeführt werden müssen, kann der Mieter sogar das Geld für die Renovierung vom Vermieter zurückfordern.

Renovieren leicht gemacht

Renovieren gehört bei einem Umzug meist dazu und kann Spaß machen, aber auch ganz schön anstrengend sein: Material besorgen, Vorbereitungen treffen und dann die eigentliche Renovierungsarbeit... Damit Sie an alles denken, finden Sie hier stichwortartige Checklisten mit den wichtigsten Schritten: So gelingt Tapezieren, Streichen und Teppich verlegen im Handumdrehen.

Tapezieren beim Renovieren

Materialbedarf: Tapete, Kleister, Pinsel, Tapezierrolle(n), Cuttermesser, Tapezierbürsten, Nahtroller, Tapeziertisch, standfeste Leiter.
Vorbereitungen: Ggf. vorhandene Tapeten herunter reißen, Wandoberfläche eben abschleifen und Boden mit Abdeckfolie abdecken. Kleister nach Packungsanleitung anrühren und wie angegeben ziehen lassen. Beim Zuschneiden der Tapetenbahnen Sicherheitsreserve einplanen.
Das Tapezieren: Zunächst die Decke tapezieren, dann die Seitenwände. Vor der ersten Bahn mit Bleistift und Lot Markierungen machen, die erste Bahn muss absolut senkrecht sitzen, denn alle weiteren Bahnen werden an diesem Tapetenstück ausgerichtet. Die erste Bahn mit einem Nahtroller sorgfältig anpressen. Überschüssiges am Boden und Decke mit dem Tapetenmesser abschneiden, solange die Tapete noch weich ist.
Wichtig: Nicht um Ecken tapezieren, da die Tapete beim Trocknen spannt und sich in der Ecke löst. Mustertapeten immer in Augenhöhe anpassen, Verschiebungen am Boden oder an der Decke fallen nicht so auf.

Streichen nach dem Tapezieren

Materialbedarf: Abklebeband/ Tesakrepp, Malerfolie, Wandfarbe, evtl. Spachtelmasse, Pinsel, Lammfellrolle, Abtropfgitter, evtl. Schleifmaschine, Schutzkleidung
Vorbereitungen: Ggf. Möbel zur Seite räumen, so dass die Wände frei zugänglich sind. Bilder etc. abnehmen. Wände mit dem Staubsauger absaugen. Möbel, Fenster und Boden abdecken, die Plane mit Tesakrepp an z.B. Fußleisten fixieren. Steckdosen, Lichtschalter und Lampen demontieren und diese, Fußbodenleisten u.ä. abkleben. Löcher und Unebenheiten verspachteln bzw. abschleifen. Entsprechende Kleidung anziehen.
Das Streichen: Die Farbe umrühren, evtl. Abtönfarbe dazu geben. Nun alle Ecken, Steckdosen etc. mit einem Pinsel vorstreichen. Den Rest mit der Rolle streichen; dabei die Farbe immer über das Abstreifgitter abstreichen, damit sie nicht tropft. Die Farbe bahnenweise und senkrecht auftragen. Das Abdeckband abziehen, bevor die Farbe trocken ist, sonst fransen die Ränder aus. Die Farbe trocknen lassen, bevor ein zweiter Anstrich angebracht wird.

Erst wenn die Wände fertig sind: Teppich verlegen

Materialbedarf: Teppich (inkl. Verschnitt und Reserve von ca. 10 cm an allen Seiten), Teppichmesser, Schere, ggf. Teppichunterschneider, Teppichkleber oder doppelseitiges Klebeband
Vorbereitungen: Risse und Unebenheiten auf dem Boden mit Spachtelmasse ausgleichen, Dreck und Klebereste entfernen. Der Untergrund muss vor dem Verlegen trocken und staubfrei sein.
Teppich verlegen: Den Bodenbelag lose auslegen, an den Wänden sollten etwa 10 cm überstehen; Teppich über Nacht ruhen lassen, damit sich Falten legen können. Am Tag darauf den Teppich mit Klebeband am Bode fixieren. Kleine Flächen nur am Rand befestigen, bei größeren Flächen müssen zusätzlich zwei Bahnen über die gesamte Fläche fixiert werden. Nach dem Verkleben die überstehenden Ränder abschneiden. Übergänge zur Tür oder Wand mit einer Metallschiene fixieren oder einer Sockelleiste abdecken.








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