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Nebenkosten-Miete – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Laut dem Deutschen Mieterbund sind Betriebskosten bei der Miete Rechtsberatungsthema Nummer eins in Deutschland. Fast 40 Prozent der Beratungen des DMB drehen sich um Nebenkosten und Betriebskostenabrechnungen. Jährlichen Überprüfungen zufolge ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft. Die Betriebskostenabrechnung sollte man deshalb etwas genauer betrachten. Wenn es sein muss, lohnt es sich, zweimal hinzusehen.


Was sind Nebenkosten?

Die genaue Definition für Betriebskosten findet sich in der Betriebskostenverordnung: Betriebskosten sind demnach "die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen." Es gibt 17 Arten von Nebenkosten, wenn man zur Miete wohnt.

Zu den warmen Kosten zählen:

  • Heizkosten
  • Warmwasseraufbereitung
  • verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanalagen

 

Kalte Betriebskosten sind:

  • Grundsteuer
  • Abwasser
  • Fahrstuhlkosten
  • Wasserversorgung
  • Hausreinigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung
  • Hausmeister
  • Breitbandkabel/Antenne
  • sonstige Betriebskosten

Gesetzliche Regelungen

Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag festgeschrieben sind. Gibt es keinerlei Hinweise auf die Nebenkosten im Mietvertrag, hat der Vermieter die anfallenden Betriebskosten selbst zu tragen. Es gibt es eine Ausnahme: In Häusern, die zentral von Heiz- und Warmwasseranlagen versorgt werden, müssen die Nebenkosten der Miete verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Kosten kommen dann zur regulären Miete hinzu. Wer die "kalten" Nebenkosten der Miete zahlen muss, kommt auf den Mietvertrag an. Wenn hier vereinbart wurde, dass der Mieter zusätzlich zu den regulären Mietkosten die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr tragen muss, hat er diese zu zahlen, mehr aber nicht. Generalklauseln wie "alle Nebenkosten trägt der Mieter" sind unzulässig. Es gibt Mietverträge, die den gesamten Katalog von Nebenkosten auflisten. Das ist nicht verboten, sogar wenn im Mietvertrag die Position "Fahrstuhl" aufgelistet ist, obwohl es gar keinen Fahrstuhl im Haus gibt. Allerdings muss der Mieter nur die Posten aus dem Katalog zahlen, die auch tatsächlich vorhanden sind.







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