Ein Nachmieter ermöglicht einen schnellen Umzug in die neue Wohnung

Steht ein Umzug in eine neue Wohnung bevor, lassen sich doppelte Mietzahlungen nicht immer vermeiden. Allerdings kann ein Mieter einen Nachmieter, also einen neuen Mieter, für die bisherige Wohnung vorschlagen, um das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Der Nachmieter muss allerdings vom Vermieter nicht zwingend akzeptiert werden, und ob der Nachmieter in den bestehenden Mietvertrag eintritt oder einen neuen Vertrag abschließen muss, ist Verhandlungssache. Das Vorschlagen eines Nachmieters geschieht meist im Eigeninteresse des Mieters, besonders, wenn er dem Nachmieter beispielsweise gegen eine Ablösezahlung in die Mietsache eingebrachte Einbauten überlassen oder sich Renovierungsarbeiten ersparen möchte. Dabei ist es auch möglich, dass der Nachmieter das Mietverhältnis vor dem Ende der Laufzeit des Mietvertrages mit dem ursprünglichen Mieter weiterführen will und damit auch die dem Vermieter geschuldete Miete zahlt. Wenn der Vermieter seinerseits geeignete Nachmieter sucht, sind die Mieter in der Regel vertraglich verpflichtet, im Interesse des Vermieters Miet- oder Kaufinteressenten zur Besichtigung in die Wohnung zu lassen.

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  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Rechtliche Hinweise bei der Nachmietersuche

Bei der Suche nach einem geeigneten Nachmieter sollte generell der rechtliche Aspekt berücksichtigt werden. Wenn ein Mieter vorzeitig aus seinem Mietvertrag aussteigen will, aber kein Sonderkündigungsrecht hat, kann er versuchen, einen Nachmieter zu stellen. Das ist immer dann zulässig, wenn im Mietvertrag eine sogenannte Nachmieterklausel enthalten ist. Ohne diese Nachmieterklausel im Mietvertrag darf der Mieter nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachmieter vorschlagen. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn es für den Mieter aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen unzumutbar wäre, noch längere Zeit im Mietvertrag festgehalten zu werden. Ist dies nicht der Fall, kann natürlich dennoch das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

Potenzielle Nachmieter suchen

Um einen potenziellen Nachmieter zu suchen und schließlich zu finden kann es sehr empfehlenswert sein, die Auszugspläne im Bekannten- und Kollegenkreis bekanntzugeben und Freunde über die bevorstehenden Veränderungen in Kenntnis zu setzen. Bewährt haben sich darüber hinaus vor allem Inserate bei Immobilienportalen, die Unterstützung durch einen Makler, Anzeigen in der Tageszeitung und Aushänge in Supermärkten.

Abstandszahlungen durch den Nachmieter

Noch vor der Kontaktaufnahme mit dem Vermieter sollten Sie mit den potenziellen Kandidaten die Frage von Abstandszahlungen klären. Bei einem Auszug stehen Sie zumeist in der Pflicht die Wohnung in den Ursprungszustand zu versetzen - auch dann, wenn Sie viel Geld in hübsche Wanddekoration oder Einbauten wie Holzvertäfelungen oder Einbauküchen gesteckt haben. Wollen Sie solche Renovierungsarbeiten vermeiden, machen Sie mit dem Nachmieter einen Vertrag über Abstandszahlungen. Der Nachmieter muss sich auch darüber im Klaren sein, dass ihm später die Aufgabe obliegt, diese Einbauten bei dessen Auszug auf eigene Kosten wieder zu entfernen. Je früher Sie dies klären, desto weniger Überraschungen gibt es dann bei der Wohnungsübergabe.


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