Es kann durchaus vorkommen, dass ein Vermieter im Laufe eines bestehenden Mietverhältnisses Forderungen zur Erhöhung der Miete stellt. Das ist rechtlich korrekt, sobald der Mieter der Mieterhöhung zustimmt. Der Eigentümer darf die Mietkosten erhöhen, wenn er die Miete dem örtlichen Mietpreis anpassen möchte oder kostenintensive Umbauten sowie Sanierungen vorgenommen hat. Wenn der Mietpreis zu gering veranschlagt ist, muss der Mieter der Erhöhung der Miete zustimmen. Allerdings kann das nicht sofort geschehen. Eine Erhöhung muss mindestens 15 Monate vorher angekündigt werden. Zieht der Mieter neu ein oder gab es gerade eine Mieterhöhung, darf die nächste Ankündigung für eine Mieterhöhung erst nach einem Jahr erfolgen. Der Vermieter ist bei der Erhöhung der Mietkosten eingeschränkt: Innerhalb von drei Jahren darf er die Kaltmiete um maximal 20 Prozent erhöhen. Einen Ausnahmefall stellt eine aufwendige und kostenintensive Sanierung dar.
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Die Höhe der Miete setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der größte Teil ist die Grundmiete, welche auch als Netto- oder Kaltmiete bezeichnet wird. Diese Miete ist der Preis für eine bestimmte Quadratmeteranzahl einer Wohnung. Der Preis pro Quadratmeter ist von der Lage und der Ausstattung der Wohnung abhängig. Die Miete wird als Kaltmiete bezeichnet, wenn weder Heizkosten noch weitere Nebenkosten inkludiert sind. In der Regel wird im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter für diverse Betriebs- und Nebenkosten aufzukommen hat. Regelmäßige Kosten, welche in der Abrechnung als Betriebskosten deklariert werden, sind zum Beispiel: Versicherungen, Grundsteuer, Reinigungsarbeiten, Müllentsorgung, Schornsteinfeger etc. Manchmal sind diese Kosten bereits in der Miete enthalten, dann wird diese als Bruttokaltmiete bezeichnet. Spricht man von einer Warmmiete, dann sind zusätzlich zur Bruttokaltmiete die Kosten für Heizung und Warmwasser enthalten. Diese wird im Fachjargon als Bruttowarmmiete bezeichnet.
Sie wollen eine Garage mieten? Dabei sollten Sie ein paar Dinge beachten, denn nicht immer gibt Ihnen ein Garagenmietvertrag ausreichend Sicherheit.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen die meisten Vermieter. Eine gesetzliche Pflicht für die Ausstellung existiert jedoch nicht.
Pauschale Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Erfahren Sie auf Umzug-easy alles wichtige über die
Eine Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution, kann aber auch als freiwillige, zusätzliche Bürgschaftsergänzung abgeschlossen werden.