Umzug > Umzug-News > Umzug-Ratgeber > Umziehen mit Garten

Umzug-Ratgeber und Tipps

Umziehen mit Garten

Auf manche Dinge muss man erst einmal kommen: Sie wollen umziehen und schneiden Ihre Sträucher im Garten herunter, bereiten Ballenjute und Kisten vor, damit Ihre grünen Freunde den Umzug überstehen, als plötzlich der freundliche Nachbarn über den Gartenzaun schaut und Ihnen verrät, dass man beim Umzug Bäume, Sträucher usw. ohne Einverständnis des Vermieters nicht mitnehmen darf. Wer sich in einem Mietverhältnis befindet und Sträucher und Bäume pflanzt, macht diese zugehörig zum Grund und Boden und darf diese beim Umzug nicht einfach mitnehmen.

Tipp für den Umzug mit Garten: Wenn Sie mit einer Spedition umziehen wollen, sollten Sie bei der Angebotsanfrage bei einem Umzugsunternehmen angeben, welche Pflanzen transportiert werden müssen - dies können Sie auch in eine Umzugsliste eintragen, die es den Firmen erleichtert, Ihren Umzugsumfang zu kalkulieren.

Umziehen mit dem Garten - Wem gehört was?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist Eigentümer des Hauses der, auf dessen Grundstück dieses Haus steht. Begründung: was mit dem Grundstück fest verbunden wird, gehört fortan dem Grundstückseigentümer. Was logischerweise auch für Dinge gelten muss, die auf dem Grundstück gepflanzt werden. Zumindest dann, wenn Baum oder Strauch schon mit dem Boden fest verwurzelt sind. Wer die Pflanze gekauft hat, ist ab dann unwesentlich. Baum oder Strauch sind „wesentlicher Bestandteil“ des Grundstücks.
§ 94 BGB regelt dies:

Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes

  1. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Ein Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
  2. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen. 

Damit ist die Rechtslage klar: Besteht der Vermieter darauf, müssen die Pflanzen bleiben. Bestenfalls kann es eine Entschädigung geben, dies hängt davon ab, in welchem Maße der Wert des Grundstückes durch die Anpflanzung erhöht wurde.

Gibt es Pflanzen, die mit umziehen dürfen?

Erfreulicherweise gibt es aber auch hier Ausnahmen. Den Status "wesentlicher Bestandteil" erhält eine Pflanze immer dann nicht, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden wurde. Pflanzt man beispielsweise Zimmerpflanzen im Sommer in die Erde, so kann man von einer vorübergehenden Einpflanzung sprechen, das BGB nennt dies in §95 einen "Scheinbestandteil". Dies trifft auch auf Vogelhäuschen oder kleine Gartenhäuser aus dem Baumarkt zu. Der Unterschied ist dort zu sehen, wo ein vorübergehender Charakter nicht mehr anzunehmen ist. Bäume sind beispielweise meist nach mehreren Jahren nur noch mit großem Aufwand und von einem Fachmann umzupflanzen.

Keine Ausnahme gibt es, wenn der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag geregelt hat, dass die Pflanzen ohne Entschädigung zurückzulassen sind. Die Frage ob wesentlicher Bestandteil oder nicht ist in diesem Fall unwesentlich.

Unser Tipp: Einigen Sie sich vor dem Einpflanzen mit dem Vermieter über Ihre Bäume und Sträucher und lassen Sie sich dazu von einem Rechtsanwalt beraten. Beachten Sie auch jederzeit die Rechtslage. Pflanzen Sie einen Baum, der den Vermieter nicht interessiert, könnte ein neuer Vermieter 5 Jahre später mit neuer Rechtslage plötzlich einen Anspruch darauf haben.

Falls Sie Ihren Umzug ohne Spedition durchführen, besorgen Sie sich rechtzeitig eine eigene Halteverbotszone für den Umzug! So können Sie Ihre Pflanzen bequem von Haustür zu Haustür transportieren ohne lästige Parkplatzsuche!

Tipp für den Garten: Vor allem nach einem Umzug sollten Pflanzen gehegt und gepflegt werden - in einem Internet-Shop finden Sie eine sehr große Auswahl an günstigen Produkten für Pflanzen.

Keine Rechtsberatung, keine Gewähr

Umzug-Angebote holen - unverbindlich und kostenlos Halteverbot bestellen Umzugskartons bestellen Umzugswagen und LKW mieten Handwerker finden Mietkaution sparen Der Umzugskalender mit Checklisten und Tipps