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Wer umzieht, für den ändert sich oft eine Menge – neue Anfahrtswege, neue Nachbarn, neue Anlaufstellen und Einkaufsmöglichkeiten und nicht selten ändern sich auch bestehende Verträge und Notwendigkeiten. Damit ist natürlich auch viel Papierkram verbunden, allem voran natürlich das Ummeldender Adresse. Ummelden ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bereitet auch oft den Weg für viele andere Amtswege und Erledigungen im Zusammenhang mit Ihrem Umzug. Wir fassen Ihnen praktischen Tipps zum Ummelden zusammen.
Wer umzieht, ist verpflichtet das Ummelden frühestens sieben Tage vor dem geplanten Umzugstermin sowie je nach Bundesland spätestens ein oder zwei Wochen nach dem Umzug hinter sich gebracht zu haben. Ummelden kann man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt, mitunter ist es erforderlich sich zunächst beim bisherigen Amt ab- und dann am neuen Wohnort wieder anzumelden.
Hierfür wird in der Regel nur der Personalausweis benötigt, manche Ämter sehen zum Ummelden aber auch gern eine Mietbescheinigung, beispielsweise den Mietvertrag. Übrigens: Ummelden ist auch dann Pflicht, wenn Sie innerhalb des selben Meldebezirks umziehen!
Viele Ämter bieten den Service zum Ummelden inzwischen auch online an – besuchen Sie einmal die Webseite Ihres zuständigen Meldebezirkes und schauen Sie nach, ob Ihr Amt das Ummelden bereits als Onlineservice anbietet.
Das Ummelden allein ist die erste und wichtigste Hürde, um Ihren Wohnortswechsel komplett und offiziell zu machen, doch ist damit nicht alles getan. Nach dem Ummelden gilt es, die neue Adresse allen wichtigen Vertragspartnern mitzuteilen wie Versicherungen, dem KfZ-Meldeamt, Vereinen, Abonnements und anderen Partner, die mit Ihrer Adresse arbeiten.
Der erste Weg nach dem Ummelden sollte zur nächsten Poststelle führen, wo Sie einen Nachsendeauftrag stellen können, der Ihre Post für eine begrenzte Zeit automatisch an Ihre neue Adresse weiterleitet - praktisch, den im Umzugschaos vergisst man schnell mal den einen oder anderen Versorger zu informieren.
Als Privatkunde zahlen Sie für einen 6-monatigen Nachsendeauftrag 15,20 € und für 12 Monate 25,20 €. Sie können den Nachsendeservice der Post natürlich online nutzen und das Formular für den Nachsendeantrag bequem zuhause ausfüllen, vorausgesetzt Sie haben den nächsten Punkt schon erledigt: Ummelden von Telefon- und Internetanschluss.
Ihren Telefon- oder Internetanbieter müssen Sie beim Ummelden nicht zwingend wechseln, oftmals können Sie Ihre Daten einfach und bequem online ändern. Wenn Sie den Wohnort ändern und Ihren Vertrag sowie Ihre Nummern behalten möchten, geht dies bei den meisten größeren Anbietern ebenfalls bequem im Internet. Damit Ihr Provider rechtzeitig die Leitungen schalten kann, sollten Sie das Ummelden von Telefon und Internet bereits einige Wochen vor dem eigentlichen Umzug in die Wege geleitet haben. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte dies noch früher geschehen und wenn Sie den Anschluss ab- statt ummelden, akzeptieren die meisten Anbieter ausschließlich eine schriftliche Kündigung.
Denken Sie auch an das Ummelden bei der GEZ. Die Gebühreneinzugszentrale macht Ihnen das Ummelden allerdings einfach – eine formlose eMail oder ein Anruf reicht, natürlich besteht auch hier die Möglichkeit sich online umzumelden.
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