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Umzug-Ratgeber und Tipps

Parkverbot

Nach Wochen der Planung, des Kistenpackens, Renovierens und der Organisation von Helfern ist endlich der große Umzugstag da. Nun kann es losgehen, Möbel und Kisten können in den Umzugswagen verladen werden. Ärgerlich, wenn Sie nun feststellen müssen, dass nicht ausreichend Parkraum vor der alten und neuen Wohnung vorhanden ist, um alles unkompliziert und schnell ein- und auszuladen. Ein amtliches Parkverbot für den Umzugstag ist die Lösung.

Ein Parkverbot einrichten lassen

Wenn Sie sich bei all dem Umzugsstress nicht selbst um das Parkverbot kümmern wollen, können Sie eine Firma mit der Organisation beauftragen - sollten Sie mit einem Umzugsunternehmen umziehen, fragen Sie dort einfach einmal nach. Wenn Sie ohne eine Spedition umziehen, gibt es spezielle Dienstleister, die sich schnell und günstig um ein amtliches Parverbot für Ihren Umzug kümmern und sogar das Aufstellen und den Abbau übernehmen.

Ein Parkverbot selbst basteln?

Mit zwei Stühlen einige Meter vor dem Haus "besetzen" oder einfach mit Absperrband und selbst gebastelten Schildern ein Halteverbot verhängen - so reservieren sich viele beim Umzug einen Parkplatz. Erlaubt ist das aber nicht - riskieren Sie also lieber keinen Ärger mit dem Gesetz und kümmern Sie sich rechtzeitig um ein offizielles Parkverbot.

Das Parkverbot beantragen

Um auf dem richtigen Weg ein Parkverbot einzurichten, müssen Sie zuerst bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen. Folgende Angaben werden dafür von Ihnen benötigt:

  • Ihren Namen und die vollständige Adresse
  • Ihre Telefonnummer für Rückfragen
  • das Umzugsdatum
  • voraussichtliche Dauer des Umzugs

Sowohl für den Auszugs- als auch den Einzugsort muss gesondert ein Antrag gestellt werden und beide dann mindestens eine Woche vor dem Umzug an das jeweils zuständige Polizeikommissariat übermittelt werden. Werden die Anträge genehmigt, dürfen Sie die Schilder aufstellen - mindestens vier Tage vor dem Umzug.

Bedenken Sie, dass Sie die Schilder selbst abholen und aufstellen und nach dem Umzug wieder abbauen und zurückbringen müssen - Sie tragen die volle Verantwortung für den Verbleib der Schilder.

 

 

 

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