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Welche Kosten übernimmt die ARGE bei einem Umzug eines Hartz-IV-Empfängers?
Die ARGE geht davon aus, dass Sie einen Umzug in Selbsthilfe oder mit privaten Helfern durchführen können. Erstattet werden in der Regel die Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Verpflegung privater Umzugshelfer.
Können Sie Ihren Umzug nicht selbständig realisieren, (wegen einer Behinderung oder als alleinerziehendes Elternteil ohne private Helfer) können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Wichtig: Holen Sie mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen ein!
Service-Tipp: Fordern Sie online Umzugsangebote an und lassen Sie sich die Angebote schriftlich zusenden. Füllen Sie das Formular am Ende der Seite mit den Eckdaten Ihres Umzugs aus und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich Umzugsangebote zuschicken.
Für den Fall, dass das Amt das Umzugsunternehmen nicht trägt, werden Sie mindestens drei Angebote für das Umzugsauto nachweisen müssen, da diese Kosten bei notwendigem Umzug vom Amt gezahlt werden.
In der Regel wird diese nur als Darlehen gewährt, da diese ja wieder ausgezahlt wird. Grundsätzlich können Sie die Kaution der alten Wohnung für die neue Wohnung verwenden. Gibt es hierbei Schwierigkeiten (Kautionsauszahlung verzögert sich, Kaution in der neuen Wohnung muss frühzeitig gezahlt werden), so setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung.
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Bei angemessenen Kosten und vertraglich vereinbarter Renovierung der alten und/oder neuen Wohnung müssen die Kosten von der ARGE übernommen werden. Auch wenn im Leistungsbezug eine Pauschale für Schönheitsreparaturen enthalten ist, so übersteigen die Kosten einer kompletten Renovierung diesen Satz bei Weitem. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle entschied (Beschluss vom 11. September 2006, AZ: L 9 AS 409/06 ER) zu Gunsten der Leistungsempfänger.
Weitere Infos: Welche Gründe für einen Umzug erkennt das Amt an, damit ein Bezieher von Hartz 4 finanzielle Unterstützung erhält?
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