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Hartz-4-Umzug: anerkannte Umzugsgründe

Sie beziehen Hartz 4 und wollen oder müssen umziehen? Dann informieren Sie sich vorher darüber, welche Leistungen bei Ihrem Umzug die ARGE übernimmt!

Vorab gut zu wissen
: Natürlich dürfen Sie als Hartz-4-Empfänger jederzeit umziehen. Die ARGE übernimmt bei einem Hartz-4-Umzug sogar einen Teil oder die kompletten Kosten, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe auf Sie zutreffen.

Gründe für die Kostenübernahme eines Hartz-4-Umzugs

Wenn Sie

  • umziehen müssen, weil Sie Familienzuwachs bekommen haben und ihre alte Wohnung nun zu klein ist,
  • umziehen müssen, weil Sie gesundheitlich beeinträchtigt sind und Ihnen das Wohnen in Ihrer alten Wohnung deshalb nicht mehr zugemutet werden kann,
  • umziehen müssen, weil Sie eine Arbeitsstelle haben und Ihre alte Wohnung zu weit von der neuen Arbeitsstelle entfernt ist,
  • umziehen müssen, weil Ihre alte Wohnung durch nicht von Ihnen verursachte Schäden unbewohnbar ist,
  • umziehen müssen, weil Ihnen unverschuldet gekündigt wurde oder
  • umziehen müssen, weil Sie sich haben scheiden lassen und Ihr Ehepartner in der alten Wohnung bleibt,

übernimmt die ARGE Ihre Umzugskosten. Das bedeutet: Die Übernahme der Kosten für einen selbst organisierten Umzug (Umzugswagen und Verpflegung der Helfer) sowie eventueller Kosten für eine Renovierung können bei der ARGE beantragt werden.
Wenn die ARGE selbst Sie zum Umzug aufgefordert hat, weil Ihre Wohnung zu groß ist, muss das Amt die Kosten dafür in jedem Fall tragen.

Wichtig ist in jedem Fall: Kündigen Sie der ARGE Ihr Umzugsvorhaben möglichst frühzeitig an und halten Sie die nötigen Dokumente, Unterlagen und Beweise für die Notwenidgkeit bereit!

Ausführliche Infos zum Thema Umzug als Empfänger von Hartz 4 hält übrigens auch die Seite www.Hartz-4-Umzug.info bereit.

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