Die Wohnungsübergabe
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Die Wohnungsübergabe

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Umzugsvorbereitungen sind im vollen Gange. Was zum Glück in der neuen Wohnung noch fehlt, ist der Schlüssel zur selbigen - und den erhält man bei der Wohnungsübergabe. Mit der Aushändigung der Schlüssel ist es aber noch nicht getan. Der Ratgeber erklärt, was Sie bei der Wohnungsübergabe beachten müssen.

Zwei Termine zur Wohnungsübergabe

Im Normalfall findet die Abnahme der Wohnung kurz vor dem Auszug / dem Mietvertragsende des alten Mieters statt. Einige Vermieter vereinbaren allerdings auch schon vorher einen Termin zur Vorabnahme. Diese Gelegenheit sollten Sie wahrnehmen - so können Sie sich mit dem Vermieter rechtzeitig darüber verständigen, welche Ausbesserungs- und Renovierungsarbeiten auszuführen sind. Probleme bei der tatsächlichen Wohnungsübergabe werden so vermieden. Sollte der Vermieter einen Ersttermin nicht von sich aus anbieten, fragen Sie danach.

Worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten

Egal, ob Erst- oder Zweittermin: Um spätere Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden, gilt es als neuer, zukünftiger Mieter die Wohnung bei der Übergabe genau in Augenschein zu nehmen. Fragen Sie im Vorfeld beim Vermieter nach, ob die Wohnung bei dem Übergabetermin vollständig geräumt sein wird. Wenn nicht: bestehen Sie darauf! Nur so kann auch wirklich jeder Mangel festgestellt werden. Ohnehin ist es gesetzlich geregelt, dass die Wohnung leer und besenrein übergeben werden muss. Außerdem ist wichtig, dass die Wohnung über eine ausreichende Beleuchtung verfügt. Bestimmte Makel werden erst bei Licht sichtbar (z.B. mangelhafter Wandanstrich). Wenn nicht, sorgen Sie unbedingt für eine provisorische Beleuchtung oder vereinbaren Sie den Termin zur Wohnungsübergabe am besten gleich am helllichten Tag.

 

Achten Sie dann bei der Wohnungsübergabe insbesondere auf folgende Punkte:

 

Übergabeprotokoll - sichern Sie sich ab!

Gesetzlich besteht zwar keine Pflicht bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll anzufertigen. Jedoch wird er als Anhang zum Mietvertrag dringend empfohlen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.  In dem Protokoll sollte für jedes Zimmer der Wohnung (inklusive aller Nebenräume und dem PKW-Stellplatz) einzeln festgestellt werden, ob der Raum frei von Fehlern ist oder ob ein Mangel (auch Kleinigkeiten festhalten!) festgestellt worden ist. Mängel, über die sich der neue Mieter und Vermieter uneinig sind, sollten dementsprechend gekennzeichnet werden, da diese sonst als bewilligt gelten. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, Fotos zu machen und eine Vertrauensperson als Zeugen zur Wohnungsübergabe mitzunehmen, die Unterhaltung und den Zustand der Wohnung bei späteren Streitigkeiten bestätigen kann. 
Sind alle evtl. Mängel im Protokoll festgehalten, muss das Protokoll von allen unterschrieben werden.

Wichtig: Eventuelle Schäden gleich ansprechen - nur dann ist der Vermieter verpflichtet, sie zu beheben. Mängel können nur schwer geltend gemacht werden, wenn sie nicht im Protokoll aufgeführt sind. Sollten nach Unterzeichnung des Mietvertrages und der Wohnungsübergabe neue Mängel auftreten, kann das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Mietminderung führen.

Tipp zum Schluss: Oft verlangen Vermieter oder Makler eine Mietkaution als Sicherheit. Um hier die Kosten zu sparen, gibt es jetzt die Möglichkeit einen Kautionsschutzbrief abzuschließen - und Sie können Ihr Geld für neue Möbel oder die Renovierung Ihrer neuen Wohnung nutzen.



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