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Haftung durch Umzugsunternehmen

Ein Umzug in Eigenregie ist zwar auf den ersten Blick günstig, kann im Schadensfall aber auch richtig teuer werden. Private Umzugshelfer sind nämlich in der Regel für entstandene Schäden nicht haftbar zu machen. Hingegen ist Ihr Umzugsgut bei einem Umzug mit einer Umzugsfirma – je nach gebuchter Leistung - versichert. Wir klären alle Fragen zur Haftung durch Umzugsunternehmen.


Haftung der Umzugsunternehmen durch Transportversicherung geregelt

Von der Spedition gepacktes und transportiertes Umzugsgut ist bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter versichert (§ 451e Handelsgesetzbuch). Wenn Sie mit vielen Wertgegenständen umziehen, lohnt sich evtl. eine separate Zusatzversicherung. Diese so genannte Transportversicherung greift jedoch nur, wenn der Schaden eindeutig von den Mitarbeitern des Umzugsunternehmens verursacht worden ist. Wer also Geld sparen möchte und zum Beispiel die Umzugskartons selbst packt, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen, wenn der Inhalt Schaden nimmt – schließlich kann durch nachlässiges Packen Ihrerseits etwas kaputt gegangen sein. Unser Tipp: Buchen Sie direkt den Komplettservice, dann müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Sachen machen. Lassen Sie sich einfach online unverbindliche Angebote regionaler Umzugsunternehmen zuschicken.

Haftungsausschlüsse begrenzen Haftung der Umzugsunternehmen

Achten Sie auf Hinweise in den gültigen AGB der Spedition, die eine Haftung durch das Umzugsunternehmen in bestimmten Fällen ausschließen. Ein Haftungsausschluss wird normalerweise bei so genannten "unabwendbaren Ereignissen" vereinbart. Dazu zählen Schäden, die durch Naturgewalten wie Stürme oder durch Dritte, die nicht haftbar gemacht werden können, zustande kommen. Zudem werden oftmals Pflanzen, Tiere und Wertgegenstände wie Schmuck oder elektronische Geräte von der Haftung durch Umzugsunternehmen ausgeschlossen. Diese Gegenstände sollten Sie eventuell mit einem eigenen Umzugswagen transportieren.

Rechtzeitige Schadensmeldung wichtig für Haftung durch Umzugsunternehmen

Entstandene Schäden müssen der Umzugsfirma innerhalb bestimmter Fristen gemeldet werden. Eine sofortige Meldefrist gibt es für offensichtliche Schäden. Kontrollieren Sie also gleich nach dem Auspacken der Kartons bzw. dem Aufbau der Möbel Ihr Umzugsgut auf Risse, Kratzer, Bruch etc. Schäden, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, können noch bis zu 14 Tage nach dem Umzugstag reklamiert werden. Wichtig: Denken Sie an ein amtliches Halteverbot vor der Haustür am Umzugstag. Je kürzer der Weg von der Wohnung zum Umzugs-LKW, desto geringer ist das Risiko eventueller Trageschäden.




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