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Wohnungsübergabe auch ohne Schlüssel


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei unvollständiger Schlüsselübergabe der Vermieter die Rücknahme der Räume nicht verweigern darf. Im vorliegenden Fall hatten Mieter den Schlüssel verloren, woraufhin der Vermieter die Wohnung als nicht übergeben betrachtete und weitere Zahlung der Miete verlangte. Das OLG Düsseldorf räumte ein, dass ein Mietverhältnis erst dann beendet sei, wenn neben den Räumen auch alle dazugehörigen Schlüssel übergeben seien, sahen diesen speziellen Fall jedoch anders. Die Mieter hätten den Schlüssel nicht bewusst zurückgehalten, woraus man hätte schließen können, dass diese die Wohnung nicht aufgegeben hatten. Natürlich sind die Mieter aber dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig bezüglich eines Ersatzes, aber auch bei eventuellen Austauschmaßnahmen, wie zum Beispiel einem neuen Zylinder. (Az. I-24 U 152/05)