Balkon, was ist erlaubt, und was nicht?

Den freien Himmel auf dem eigenen Balkon genießen - nicht ohne Preis. Balkone sind in Deutschland besonders bei Frauen und Paaren quasi ein Muss. Es gibt kaum etwas Schöneres, als die wärmeren Tage des Jahres auf dem heimischen Balkon verbringen zu können. Doch bei der Nutzung gibt es Einschränkungen, nicht alles ist erlaubt. Bei einigen Ausbauten, Verschönerungen etc. muss der Vermieter zustimmen. Sichtschutzvorrichtungen oder Ähnliches dürfen beispielsweise nur angebracht werden, wenn sie das Mauerwerk nicht beschädigen. Möchten Sie eine Markise anbohren, müssen Sie zunächst den Vermieter um Erlaubnis bitten. 
Für Bodenbeläge, die fest verlegt werden, muss ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers eingeholt werden. Hierbei sollte gleich geklärt werden, was nach Ihrem Auszug mit dem Belag geschieht.

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  • kein Balkon, keine Garage
  • Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
  • Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf

Umzug

  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
  • Preis für Transport pro m3: 25 Euro
  • Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
  • Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt

Natürlich ist auch auf dem Balkon die Nachtruhe einzuhalten

Wenn Ihre Hausordnung ein Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon nicht gestattet, ist dies nicht rechtskräftig. Laut Az. 13 C 663/94 und Az. 21 C 256/00 dürfen Sie einzelne Wäschestücke aufhängen, Bettwäsche und andere große Wäschestücke sollte nur auf dem Balkon getrocknet werden, wenn dieser zum Hinterhof hinaus geht. Bezüglich der Dekoration von Balkonen gilt ebenfalls: es darf die Bausubstanz nicht beschädigen und die Nachbarn nicht stören. Blumenkästen können tatsächlich verboten sein, wenn in Wohnanlagen eine einheitliche Gestaltung verabredet wurde. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie Blumen, Kräuter und Kleingemüse, wie Tomaten, anpflanzen. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass keine Blumteile auf die Balkone der Nachbarn fallen (Az. 67 S 127/02), und sie beim Gießen der Pflanzen darauf achten, die Fassade des Hauses nicht zu beschädigen. 
 
Natürlich ist auch auf dem Balkon die Nachtruhe einzuhalten, ab 22h dürfen Sie Ihre Nachbarn nicht mehr stören. Grillen ist erlaubt, so lange es keine Belästigung für Ihre Nachbarn darstellt. Pauschale Verbote im Mietvertrag sind nicht wirksam. So schön ein Balkon auch ist, billig ist er nicht:  
 
25% der Balkonfläche werden auf die Fläche der Wohnung aufgeschlagen. In seltenen Fällen sind es sogar 50%. Dies aber nur in besonderen Fällen, in denen der Balkon sehr groß ist oder eine außergeöhnlich gute Süd-West-Lage hat. 
 
Auch bei der Abrechnung der Heizkosten wird der Balkon normalerweise eingebunden. Haben jedoch nicht alle Mietparteien einen Balkon, dürfen die Mieter auf eine Abrechnung nach tatsächlich beheizter Wohnfläche bestehen. 
 
Der Mieter ist nur für die Reinigung des Balkones zuständig. Instandsetzungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen sind vom Vermieter auszuführen. Beeinträchtigen diese Maßnahmen die Nutzung des Balkones, kann der Mieter eine Mietminderung durchführen.


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