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Was heißt besenrein?[19.10.2006] Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) definiert, wie der Begriff "besenrein" auszulegen ist. Demnach ist eine Wohnung, die von grobem Schmutz befreit ist, als besenrein anzusehen, ein Ausfegen der ansonsten ordentlichen Wohnung also ausreichend. Hierzu zog der BGH den Duden heran, der den Begriff als "mit dem Besen grob gereinigt" spezifiziert.
Quelle: u.a. 1ARatgeberrecht.de
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