Fristlose Kündigung wegen Mietschulden in Höhe von 25 Cent
[18.04.2008] Mieter solltern unbedingt darauf achten, ihre Miete, oder eventuelle Mietrückstände vollständig zu bezahlen.
Eine fristlose Kündigung einer Mietwohnung ist bereits wirksam, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Monatsmiete im Rückstand bleibt oder dem Vermieter über längere Zeit zwei oder mehr Monatsmieten nicht gezahlt hat. Selbst bei einem Minus von unter einem Euro gilt die Kündigung als gerechtfertigt.
Allerdings muss der Vermieter den Mieter über die volle Summe in Kenntnis gesetzt und abgemahnt haben.
Der Mieter kann die fristlose Kündigung aber noch abwehren, wenn er die Mietschulden innerhalb einer bestimmten Frist ausgleicht, allerdings darf dann nichts mehr offen bleiben. Ein Mieter hatte seine Mietschulden zwar in der angesetzen Frist ausgeglichen, aber 25 Cent zu wenig bezahlt. Dadurch wurde die fristlose Kündigung wirksam und der Vermieter bekam Recht.
(AZ: 15 C 553/06, Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg)
Quelle: u.a.
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