Streit um Renovierungszuschlag zur Miete
[14.04.2008] Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt noch immer über die Miet-Straferhöhung, die von Vermietern wegen unzulässiger Renovierungsklauseln gefordert wird.
Allerdings wird die Urteilsverkündung erst am 16.Juli 2008 erwartet.
Das Karlsruher Gericht hat am vorigen Mittwoch in einem Grundsatzverfahren über die "zurzeit am heftigsten umstrittene Frage des Wohnraumrechtes" verhandelt. Nämlich, ob es zulässig sei, einen Zuschlag zur Miete zu verlangen, wenn die Klauseln zur Renovierung im Mietvertrag unrechtmäßig sind. Da viele Renovierungsklauseln durch die Rechtssprechung des BGH in den letzten Jahren unwirksam geworden sind, ist dieser Fall besonders brisant (der Mieterschutzbund schätzt, dass 75% der Verträge betroffen sind).
Das Amtsgericht in Düsseldorf hat einem Vermieter einen Zuschlag von 71 Cent pro Quadtratmeter genehmigt. Dies wurde allerdings vom Landesgericht nicht bestätigt. Dort wurden nur 20 Cent Erhöhung pro Quatratmeter bewilligt.
Quelle: u.a.
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