Wegen bestehendem Mietrechtes kaum Klimaschutz möglich
[09.10.2007] Der Klimaschutz darf nicht durch das Mietrecht gebremst werden
Nach Auffassung der Vereinigung der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer „Haus und Grund“ werden Klimaschutzmaßnahmen durch das bestehende Mietrecht erschwert. Rolf Kornemann, Präsident der Organisation, verlangt eine vorrangige Modifikation der gegenwärtigen Gesetze an die klimapolitischen Herausforderungen.
Viele Mietwohnungen könnten umweltfreundlicher gestaltet werden, doch die gegenwärtige Gesetzeslage untergräbt dies. So genannte energetische Sanierungen werden von den Gerichten immer noch als Instandsetzung, und nicht als Modernisierung, deren Kosten der Mieter ebenso zu tragen verpflichtet wäre, bewertet. Aufgrund dessen befürchten die Vermieter, den Kostenaufwand allein bewältigen zu müssen.
Ungefähr ein Drittel der Haus-, bzw. Wohnungseigentümer (nach Schätzung von „Haus und Grund“) nimmt Abstand von solchen Modernisierungsmaßnahmen.
Ist nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt, dass der Mieter für Betriebskosten von zum Beispiel Solaranlagen zahlen muss, kann er nicht im Nachhinein dazu verdonnert werden. Leider wurden viele Mietverträge abgeschlossen, als noch niemand an die Möglichkeiten der Energiegewinnung durch Sonnenstrahlen gedacht hat.
Ein weiter Hinderungsgrund wäre, dass die Mieter die Möglichkeit hätten, die Miete zu mindern, wenn sie durch die Renovierungsmaßnahmen beeinträchtigt werden, was wiederum für höhere Ausgaben beim Vermieter sorgt.
Rolf Kornemann bemängelt die immensen Hindernisse und den hochen Kostenaufwand für die klimafreundliche Modernisierung, vor den der Vermieter gestellt sei, wenn der Mieter sich weigere, sich daran zu beteiligen.
Man wäre bereit, zu investieren, damit auch der Mieter zukünftig weniger Betriebskosten zahlen muss.
„Aber wir möchten nicht die Investitionen zahlen, die Mietminderungen hinnehmen müssen und dazu noch vor den Kadi gezerrt werden.“
Quelle: u.a.
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