Unwirksame Renovierungsklauseln können jetzt zu Mieterhöhungen führen
[19.09.2007] Mieter von möglichen Mieterhöhungen betroffen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich viele hundertausend Mieter von der, pauschal in vielen Mietverträgen festgelegten, Pflicht zur Renovierung befreit. Doch nun versuchen die Vermieter, sich das Geld für anfallende Tapezier- und Malerarbeiten, auf andere Weise zu holen, und zwar in Form von Mieterhöhungen.
Sollte der Bundesgerichtshof ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe in der Revision bestätigen, wäre der mieterfreundliche Status beendet.
Hier heißt es, der Hauswirt könne, da die Preisangaben in Mietspiegeln sich darauf beziehen, dass die Mieter für die Schönheitsrenovierungen verantwortlich seien, eine höhere Miete verlangen. Da sich dies nun wegen der geänderten Klauseln geändert habe, sei es für den Vermieter möglich, die Kosten für anfallende Schönheitsreparaturen auf die Miete umzulegen
(Az.: 7 U 186/06).
Um die Summe der Kosten zu berechnen, wenden die Richter eine Rechtsverordnung an, welche die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Wohnraum reguliert. Dieser zufolge kann die Höhe der Miete um etwa 70 Cent pro Quadratmeter und Monat heraufgesetzt werden.
Wird diese Anschauung vom BGH ebenfalls vertreten, wäre die Befreiung von der Renovierungspflicht nicht mehr viel wert.
Quelle: u.a.
Handelsblatt