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Schönheitsreparaturen von der Steuer absetzen[15.10.2006] Tapezieren, Ausbessern der Wände, Fliesenlegen und sonstige Handwerksarbeiten können pro Jahr in Höhe von bis zu 20 % der aufgewendeten Kosten bzw. maximal 1200 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden. Sowohl Eigenheimbesitzer als auch Mieter profitieren von den seit 2006 eingeführten Verbesserungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Neben den üblichen Schönheitsreparaturen, für die bisher 20 % der Kosten von maximal 3.000 Euro,: also 600 Euro angegeben werden konnten , ist ein Geltendmachen von Handwerksleistungen wie: Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker- oder Maurerarbeiten in gleicher Höhe neuerdings: zusätzlich möglich. Hierbei erfolgt kein Abzug der Kosten vom steuerpflichtigen Einkommen,: sondern der zulässige Betrag der Steuerersparnis wird direkt von der Steuerschuld abgezogen,: ohne Beachtung der Steuerprogression.
Quelle: u.a. firmenpresse oder www.hbo.de/bauen
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