Rüpelhafte Mieter fliegen fristlos raus
[03.04.2007] Häufig kommt es in der Hausgemeinschaft zu Unstimmigkeiten wegen Lärmbelästigung. Nicht selten enden diese in einem handfesten Streit.
Aktuell wurde vor dem Amtsgericht Münster ein solcher Fall verhandelt, allerdings diesmal zu Gunsten des Lärmverursachers. Ein lärmender Nachbar wurde von einem genervten Nachbarn mit Faustschlägen und Fusstritten attackiert. Anschließend versuchte der Angreifer, in die Wohnung des Opfers einzudringen.
In diesem Fall, so entschied das Amtsgericht Münster, kann der Vermieter ohne vorherige Abmahnung fristlos das Mietverhältnis kündigen. Auch die Tatsache, dass der Angegriffene keine ernstlichen Verletzungen davongetragen und darüber hinaus objektiv gesehen den Täter provoziert hatte, wirkten hier nicht schuldmindernd.
Das Gericht betrachtete die Attacke in Kombination mit dem versuchten Eindringen in die Wohnräume als versuchten Hausfriedensbruch und vorsätzliche Körperverletzung.
(Amtsgericht Münster, 48 C 1739/06)
Quelle: u.a.
Valuenet