|
|
Polizei öffnet Wohnungstür: Mieter muss nicht zahlen[25.03.2007] Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 5 K 1581/06) hat die Frage nach der Kostenübernahme bei der polizeilichen Öffnung einer Mietwohnung zur Gefahrenprävention geklärt.
Im vorliegenden Fall hatten Bewohner eines Mehrfamilienhauses die Polizei verständigt, da aus einer Wohnung starke Klopf- und Knackgeräusche gehört wurden. Die Polizei vermutete ein defektes Elektrogerät, welches in ihren Augen eine Gefahrenquelle darstellte, da es einen Wohnungsbrand auslösen könnte. Ein Mieter war nicht aufzufinden, so dass die Beamten sich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zu den Wohnräumen verschafften.
Die Polizisten fanden schnell die Ursache für die merkwürdigen Geräusche: das Klopfen und Knacken verschwand, als die Temperatur der Heizkörper heruntergedreht wurde.
Die Rechnung des Schlüsseldienstes in Höhe von ca. 200 Euro wurden dem Mieter von der Polizei angelastet.
Dieser klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, welches den Kostenbescheid aufgehob. Die Richter bestätigten zwar, dass das Eindringen in die Wohnung durch die Polizeibeamten gerechtfertigt sei, da diese von einer Brandgefahr ausgehen mussten, erklärten aber gleichzeitig, dass die Kosten dafür nicht vom Mieter getragen werden müssen.
Quelle: u.a. cecu.de
|
|