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Hartz-IV: Heizkosten müssen erstattet werden[21.03.2007] Das Sozialgericht Dortmund hat einer Arbeitslosen Recht gegeben, die gegen die zuständige Kreisverwaltung auf Erstattung der Heizkosten einer unangemessen großen Wohnung geklagt hatte.
Die Hartz IV Empfängerin hatte mit ihrem Sohn in einer 93 qm großen Wohnung gelebt. Die Kommune hatte die Kaltmiete in Höhe von 375 Euro für eine Übergangszeit von 6 Monaten zwar akzeptiert, aber die Heizkostenpauschale um 25 % gekürzt. Begründung: Der Frau stehe nur eine Wohnung bis zu 60 qm Größe zu.
Dies sei nicht rechtens, erklärten die Richter des Sozialgerichts Dortmund. Solange die Kommune den Verbleib in dieser Wohnung toleriere, müsse sie auch die Heizkosten tragen, solange diese angemessen seien.
(Az.: S 29 AS 176/05)
Quelle: u.a. cecu.de
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