Neuer Vermieter muss Kaution zurückzahlen
[20.03.2007] Das Landgericht Berlin hat einen Vermieter, der erst nach dem Auszug eines Mieters die Immobilie erwarb, zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet. Obwohl der Käufer niemals Vermieter dieses Mieters war.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter zum 30.Juni die Wohnung gekündigt. Der ursprüngliche Vermieter war zu diesem Zeitpunkt wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht in der Lage, die Kaution zurückzuzahlen. Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 S 435/04) nahm den neuen Vermieter, der erst im darauf folgenden November die Immobilie ersteigert hatte, in die Pflicht. Begründung: Die Mietsicherheit muss spätestens 6 Monate nach Ende der Mietzeit zurückerstattet werden. Allerdings entschied in einem weiteren Fall eine andere Kammer des Landgerichts Berlin zu Gunsten des neuen Vermieters (Aktenzeichen 62 S 79/06).
Eine endgültige Entscheidung wird nun der Bundesgerichtshof treffen.
Quelle: u.a.
Valuenet