Vermieter muss Mietschuldenfreiheit bestätigen
[25.02.2007] Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hohenschönhausen sind ehemalige Vermieter dazu verpflichtet, ausziehenden Mietern auf Wunsch eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit auszuhändigen.
Bei Begründung eines neuen Mietverhältnisses wollen viele Vermieter einen Nachweis darüber, dass der neue Mieter keine Schulden aus seinem alten Mietverhältnis hat.
Im vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen verhandelten Fall verlangte ein Mieter eine ebensolche Bescheinigung. Mit Hinweis auf noch ausstehende Schönheitsreparaturen und Schadenersatz weigerte der Vermieter sich zunächst, stellte dann aber doch noch ein Schreiben aus. Dieses beinhaltete allerdings einen Zusatz, in dem auf noch ausstehende
Prozess- und Gerichtskosten hingewiesen wurde. Der Mieter klagte und bekam nur teilweise Recht.
Grundsätzlich bestätigte das Amtsgericht das Recht auf eine Erklärung über die Mietschuldenfreiheit, dies sei als Nebenpflicht des Vermieters vorauszusetzen. In solch einer Bestätigung dürfe allerdings auch auf eindeutig vorhandene Verbindlichkeiten wie Prozesskosten hingewiesen werden.
(Aktenzeichen: Amtsgericht Hohenschönhausen 16 C 239/05)
Quelle: u.a.
Die neue Epoche