Inventar verschlissen? Vermieter zahlt!
[11.02.2007] Der Deutsche Mieterbund weist aktuell auf eine Regelung hin, die den fest in der Wohnung installierten Hausrat betrifft. Werden Haushaltsgegenstände wie beispielsweise eine Spüle oder ein Kühlschrank vom Vermieter bereitgestellt, so kommt auch der Vermieter für durch Verschleiß entstandene Schäden auf. Diese Kosten sind mit der Miete bereits abgegolten.
Betroffen sind hiervon alle bei Mietbeginn in der Wohnung befindlichen Gegenstände, sie sind als "mitvermietet" zu betrachten. Neben den gängigen Ausstattungsobjekten wie Waschbecken, Badewanne und Toilette sind auch Teppichböden, Warmwasseraufbereitungsgerät, Wandschränke, Einbauküche und Herd eingeschlossen.
Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn besagte Sachen ohnehin durch Kauf vom Vermieter oder Übernahme vom Vormieter in den Besitz des Mieters übergegangen sind. Auch durch Vorsatz oder Unachtsamkeit entstandene Beschädigungen wird die Regel außer Kraft gesetzt. In diesem Fall wird der Mieter dem Vermieter gegenüber sogar schadensersatzpflichtig.
Quelle: u.a.
cecu.de