Der Vermieterneugier sind enge Grenzen gesteckt
[05.01.2007] Der deutsche Mieterbund und zahlreiche Richter haben es klargestellt: Der Vermieter ist nicht grundsätzlich berechtigt, die Wohnungen seiner Mieter zu besichtigen.
Nur ein nachweisbares "berechtigtes Interesse" erlaubt dem Vermieter, in die Privatsphäre der Mieter einzudringen. Ein berechtigtes Interesse könnte im Vorfeld einer Wohnungsübergabe, bei Besichtigungen durch neue Mieter oder Käufer oder bei anstehenden Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten bestehen.
Doch selbst dann wird eine vorherige Absprache mit den Mietern vorausgesetzt. Der Besichtigungstermin selber muss
- rechtzeitig angekündigt und abgestimmt werden (3-7 Tage vorher)
und
- zu einer zumutbaren Ihrzeit stattfinden (nur in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagen, ansonsten werktags nur zwischen 10 und 13 sowie zwischen 16 und 18 Uhr)
Davon abweichende Zeiten sind nach Ansicht der Experten unangemessen.
Quelle: u.a.
lexisnews.de