Hartz IV-Empfänger müssen Untermieter akzeptieren
[30.12.2006] Das hessische Landessozialgericht hält es für zumutbar, Bad und Küche mit einem Untermieter zu teilen. Dies geht aus einem nun in Darmstadt veröffentlichten Beschluss hervor
Zur Senkung der Mietkosten können Gemeinden nun von Hartz-IV-Empfängern verlangen, dass sie ihre Wohnung zum Teil untervermieten.
Aktuell hatte ein Arbeitsloser aus Darmstadt geklagt, der sich in seiner 90-Quadratmeter-Wohnung im Falle einer Untervermietung das Bad und die Küche mit einem Mitbewohner hätte teilen müssen. Dies hielt er für unzumutbar.
Die Richter teilten seine Ansicht nicht. Gängige Praxis sei es, Arbeitslose bei zu hohen Mietkosten zum Umzug oder zur Aufnahme eines Untermieters aufzufordern. Dies war im vorliegenden Fall durch die Gemeinde des Landkreises Darmstadt-Dieburg auch getan worden.
Allerdings gaben die Richter dem Kläger in einem anderen Punkt Recht: Heizkosten dürfen nicht pauschal (angemessene Wohnfläche mal 0,80) vorgegeben werden, wenn "eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung der Heizkosten vorliege". Eine Ausnahme von dieser Regelung könne nur gemacht werden, wenn erhöhte Heizkosten durch den Arbeitslosen verschuldet seien, beispielsweise durch unwirtschaftliches Heizen.
Quelle: u.a.
stern.de