Kaution und Bürge sind zuviel
[21.12.2006] Ein bei Begründung eines neuen Mietverhältnisses gestellter Bürge muss nicht haften, wenn zusätzlich auch drei Monatsmieten als Kaution hinterlegt wurden.
In einem aktuellen Fall hatte das Oberlandesgericht Bamberg (9 U 75/05) entschieden, dass ein Bürge keinen Schadensersatz leisten müsse und auch keine offenen Mietschulden zu tragen habe.
Eine Mieterin hatte drei Monatsmieten als Kaution hinterlegt und einen Bürgen gestellt. Als sie auszog, hinterliess sie eine verwahrloste Wohnung und einen hohen Mietrückstand.
Insgesamt beliefen sich die Kosten für die Renovierung und die Mietschulden auf 10.000 Euro. Der Vermieter hatte jedoch nur Anrecht auf die hinterlegten 1200 Euro Mietkaution, den Restbetrag musste er selber tragen.
Quelle: u.a.
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