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Schimmelige Wohnung darf fristlos verlassen werden[06.12.2006] Mieter, in deren Wohnung sich nach Mietbeginn aufgrund von Feuchtigkeit Schimmelstellen bilden, können die Wohnung ohne Einhaltung einer Frist sofort räumen.
Das Landgericht Bremen entschied, dass die Kaution zurückzuzahlen sei und keine reguläre Kündigungsfrist eingehalten werden muss, wenn die Schimmelbildung nicht vom Mieter zu verantworten ist.
(Landgericht Bremen, 1 S 181/06)
Quelle: u.a. valuenet.de
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