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Zuwenig Druck auf der Toilettenspülung?[26.11.2006] Der Deutsche Mieterbund in Berlin weist darauf hin, dass ein nicht ausreichender Wasserdruck auf der Toilettenspülung zu einer Minderung der Miete berechtigt, da der daraus resultierende Mehrverbrauch an Wasser ein Wohnungsmangel ist.
Zwar ist das Badezimmer der Funktion nach zu nutzen, aber der Wohnwert ist dann beeinträchtigt, wenn Fäkalien auch nach dreimaligem Abziehen nicht vollständig weggespült sind und noch in der Toilettenschüssel zu sehen sind.
Ein mehrmaliges Spülen kostet Zeit und Wasser und entspricht nicht dem normalen Gebrauch der Toilette, so ein Sprecher des Deutschen Mieterbundes.
Die Empfehlung: Nachdem der Mieter den Vermieter von diesem Mangel in Kenntnis gesetzt hat kann er bis zur Wiederherstellung des Wasserdrucks die Miete um bis zu 5 Prozent mindern.
Quelle: u.a. Kölner Stadtanzeiger
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