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Bei lauwarmem Wasser Miete kürzen[30.10.2006] Ist ein Mieter nicht rund um die Uhr ausreichend mit warmem Wasser (Mindesttemperatur 40-50 Grad Celsius) versorgt, so kann er die Miete um bis zu 10 Prozent kürzen. Darüber informierte kürzlich der Berliner Mieterbund.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei einer Wassertemperatur von weniger als 40 Grad entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung dieses Wohnungsmangels zu unternehmen. Hierbei ist natürlich vom Mieter eine gewisse Zeit, in der das Wasser ablaufen muss um die Endtemperatur zu erreichen, in Kauf zu nehmen.
Nach spätestens 10 Sekunden und höchstens nach 5 Litern Wasserverbrauch muss laut Amtsgericht Berlin-Schöneberg (Az.: 102 C 55/94) eine Temperatur von 45 Grad Celsius erreicht sein.
Quelle: u.a. Kölner Stadtanzeiger
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